Diese Informationen basieren auf der aktuell geltenden Rechtslage. Sollte sich die rechtliche Grundlage bis zum Zeitpunkt Ihrer tatsächlichen Antragstellung ändern, sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Anforderungen zu erfüllen – etwa die verpflichtende Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren.
Für die Zulassung zum Masterstudium Architektur wird für die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums ein Portfolio benötigt.
1. Schicken Sie uns die erforderlichen Dokumente vollständig und in einem Schritt per Mail an studienservice. @tugraz.at
2. Im Anschluss werden ihre Unterlagen vom zuständigen studienrechtlichen Organ überprüft. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen (6-8 Wochen).
3. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid (RSa-Brief) mit der Entscheidung über Ihre Zulassung.
4. Im Falle eines positiven Bescheids können Sie die weiteren Schritte der Zulassung absolvieren.
Sie können das Ansuchen um Zulassung nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums jederzeit stellen. Für die Zulassung zum Wintersemester muss das Ansuchen bis 15. Oktober eingereicht werden, für die Zulassung zum Sommersemester bis 15. März.
Wir empfehlen jedoch, die Dokumente so früh wie möglich einzureichen, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann (6-8 Wochen) und die Anmeldung zu gewissen Lehrveranstaltungen bereits vor Fristende beginnt.