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Zulassung zu Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren

Sie möchten ein Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren an der TU Graz beginnen und Ihr in Österreich abgeschlossenes Bachelorstudium wird nicht als mögliches Vorstudium gelistet?

In diesem Fall können Sie ein Ansuchen um Zulassung stellen. Nach Prüfung durch die TU Graz erhalten Sie einen Bescheid, ob und mit welchen Auflagen Sie zugelassen werden.

Diese Informationen basieren auf der aktuell geltenden Rechtslage. Sollte sich die rechtliche Grundlage bis zum Zeitpunkt Ihrer tatsächlichen Antragstellung ändern, sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Anforderungen zu erfüllen – etwa die verpflichtende Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren.

Voraussetzungen

  • Gewünschtes Masterstudium an der TU Graz hat kein Aufnahmeverfahren (siehe Aufnahmeverfahren)
  • Abgeschlossenes Bachelorstudium an einer österreichischen Hochschule
  • Abgeschlossenes Bachelorstudium wird nicht als Vorstudium gelistet (siehe Curriculum des gewünschten Masterstudiums).

Erforderliche Dokumente

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung
  • Abschlusszeugnis des absolvierten Bachelor- bzw. Diplomstudiums
  • Diplom des absolvierten Bachelor- bzw. Diplomstudiums
  • Transcript of Records des absolvierten Studiums mit Angaben der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits
  • Diploma Supplement des absolvierten Studiums

Für die Zulassung zum Masterstudium Architektur wird für die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums ein Portfolio benötigt.

Ablauf

1. Schicken Sie uns die erforderlichen Dokumente vollständig und in einem Schritt per Mail an studienservicenoSpam@tugraz.at.

2. Im Anschluss werden ihre Unterlagen vom zuständigen studienrechtlichen Organ überprüft. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen (6-8 Wochen).

3. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid (RSa-Brief) mit der Entscheidung über Ihre Zulassung.

4. Im Falle eines positiven Bescheids können Sie die weiteren Schritte der Zulassung absolvieren.

Einreichfristen

Sie können das Ansuchen um Zulassung nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums jederzeit stellen. Für die Zulassung zum Wintersemester muss das Ansuchen bis 15. Oktober eingereicht werden, für die Zulassung zum Sommersemester bis 15. März.

Wir empfehlen jedoch, die Dokumente so früh wie möglich einzureichen, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann (6-8 Wochen) und die Anmeldung zu gewissen Lehrveranstaltungen bereits vor Fristende beginnt.