Nachdem Sie sich für ein Studium entschieden haben, prüfen Sie auf der jeweiligen Studienseite, ob Sie die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Für einige Studien sind zudem Aufnahmeverfahren vorgeschrieben, die Sie absolvieren müssen.
Studienwerber*innen aus Bangladesch, Indien und Pakistan müssen vor der Bewerbung einen Kompetenz-Check bei VFS Global absolvieren.
UNTERLAGEN
EINREICHEN
EU- und EWR-Bürger*innen
Drittstaatsangehörige und Staatenlose
Nach Bearbeitung Ihres Ansuchens werden Sie vom Studienservice schriftlich verständigt. Im Falle einer Aufnahme erhalten Sie einen Zulassungsbescheid des Rektors und können sich während der Zulassungsfrist nach Terminbuchung persönlich im Studienservice zulassen.
Studienwerber*innen für ein Bachelorstudium mit einem deutschsprachigen Reifezeugnis aus folgenden Ländern müssen keinen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen:
Folgen Sie in diesem Fall den Schritten auf der Seite Erstmalig zum Studium anmelden.
Absolvent*innen folgender österreichischer Auslandsschulen müssen keinen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen:
Folgen Sie in diesem Fall den Schritten auf der Seite Erstmalig zum Studium anmelden.
Der Vorstudienlehrgang (VGUH) ist ein Vorbereitungslehrgang um für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse zu erlangen und vorgeschriebene Ergänzungsprüfungen zu absolvieren.
Für die Anmeldung im VGUH benötigen Sie einen gültigen Bescheid der TU Graz. Dazu müssen Sie sich zuvor zu einem Studium bewerben, die Zulassungsbedingungen erfüllen und einen Bescheid der TU Graz erhalten.