Aufgrund einer Änderung der Curricula muss für die Bachelorstudien Informatik, Software Engineering and Management, Information and Computer Engineering und Chemical and Process Engineering ab dem Wintersemester 2025/2026 zusätzlich zum Nachweis der Deutschkenntnisse - mindestens auf Niveau A2 bei Antragstellung, bis Sie das entsprechende Niveau C1 vorlegen können - auch der Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C1 bei der Bewerbung vorgelegt werden. Beide Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein.
Kann der Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C1 bei der Bewerbung nicht vorgelegt werden schreibt Ihnen die TU Graz bei der Zulassung im Zulassungsbescheid die „Ergänzungsprüfung Englisch“ am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen vor. Diese ist VOR Beginn des Bachelorstudiums abzulegen.
Weitere Informationen werden demnächst auf unserer Webseite verlautbart.
Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz
Studienwerber*innen für ein Bachelorstudium mit einem deutschsprachigen Reifezeugnis aus folgenden Ländern müssen keinen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen:
Folgen Sie in diesem Fall den Schritten auf der Seite Erstmalig zum Studium anmelden.
Absolvent*innen folgender österreichischer Auslandsschulen müssen keinen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen:
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EU- und EWR-Bürger*innen
Drittstaatsangehörige und Staatenlose