Für die Bachelorstudien Informatik, Software Engineering and Management, Information and Computer Engineering und Chemical and Process Engineering muss zusätzlich zum Nachweis der Deutschkenntnisse auch der Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C1 bei der Bewerbung vorgelegt werden. Beide Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein.
Kann der Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C1 bei der Bewerbung nicht vorgelegt werden schreibt Ihnen die TU Graz bei der Zulassung im Zulassungsbescheid die „Ergänzungsprüfung Englisch“ am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen vor. Diese ist VOR Beginn des Bachelorstudiums abzulegen.
Nachdem Sie sich für ein Studium aus dem Studienangebot der TU Graz entschieden haben, prüfen Sie auf der jeweiligen Studienseite, ob Sie die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Bachelorstudien Architektur und Molekularbiologie sowie für die meisten englischsprachigen Masterstudien sind zudem Aufnahmeverfahren vorgeschrieben: Überblick Aufnahmeverfahren
UNTERLAGEN
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EU- und EWR-Bürger*innen
Drittstaatsangehörige und Staatenlose
Nach Bearbeitung Ihres Ansuchens werden Sie vom Studienservice schriftlich verständigt. Im Falle einer Aufnahme erhalten Sie einen Zulassungsbescheid des Rektors und können sich während der Zulassungsfrist nach Terminbuchung persönlich im Studienservice zulassen.
Studienwerber*innen für ein Bachelorstudium mit einem deutschsprachigen Reifezeugnis aus folgenden Ländern müssen keinen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen:
Folgen Sie in diesem Fall den Schritten auf der Seite Erstmalig zum Studium anmelden.
Absolvent*innen folgender österreichischer Auslandsschulen müssen keinen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen:
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