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Bewerbung zum Doktoratsstudium

Wenn Sie Ihr Diplom- bzw. Masterstudium an der TU Graz absolviert haben, brauchen Sie lediglich die Betreuungszusage für die Zulassung zum Studium.

Absolvent*innen anderer anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtungen müssen die Online-Bewerbung durchführen.

Kontakt

Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz
admission.phdnoSpam@tugraz.at
Tel.: +43 316 873 6629

1. Online Bewerbung zum Doktoratsstudium

Bevor Sie mit dem Bewerbungsprozess beginnen, vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Unterlagen als pdf- Datei abgespeichert haben:

  • Nachweis über den Studienabschluss (Bachelor- und Master- bzw. Diplomzeugnis)
  • Transcripts
  • Betreuungszusage der TU Graz (siehe Dissertationsthema und Betreuer*in finden)
  • Lebenslauf
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Schritt 1: Basis- Account anlegen

  • Gehen Sie auf online.tugraz.at und klicken Sie Login. Unter dem Punkt Basis-Anwenderinnen und Anwender finden Sie Account anlegen. Nach vollständiger Registrierung erhalten Sie eine E-Mail zur Aktivierung des Systems. Sollten Sie keine Aktivierungsmail erhalten, melden Sie sich bei it-supportnoSpam@tugraz.at.
  • Mit dem Klick auf den Aktivierungs-Link öffnet sich eine Bestätigungsseite in Ihrem Browser. Bitte klicken Sie auf Weiter.
  • Nun können Sie einen Benutzernamen und ein Passwort frei wählen. ACHTUNG: Der Benutzername kann später nicht geändert werden! Das Passwort bitte merken!

Schritt 2: Erfassen einer Bewerbung

  • Sie haben nun einen Account als Bewerber*in. Klicken Sie Bewerbungen, danach Bewerbung erfassen.
  • Wählen Sie das richtige Semester!
  • Wählen Sie das gewünschte Doktoratsstudium aus. Achtung, Sie können das ausgewählte Studium während des Bewerbungsprozesses nicht mehr ändern.

Schritt 3: Laden Sie Ihre Unterlagen hoch (pdf)

Muss eingereicht werden:

  • Aktuelles Passbild
  • Ansuchen um Zulassung zum Studium
  • Lebenslauf
  • Transcript of Records des Bachelorstudiums
  • Bachelorzeugnis/Urkunde über die Verleihung des Bachelors
  • Transcript of Records des Masterstudiums
  • Masterzeugnis/Urkunde über die Verleihung des Masters
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Betreuungszusage der TU Graz

Kann eingereicht werden:

  • Weitere Abschlüsse


Beachten Sie, dass Sie je nach Ausstellungsland der Dokumente entsprechende Beglaubigungen benötigen.
Die Beglaubigungen sind ebenfalls einzuscannen und hochzuladen.

Schritt 4: Angaben überprüfen

  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und schicken Sie die Bewerbung ab.
  • Bis zur Entscheidung über den Studienplatz sind keine Dokumente per Post zu schicken.

Schritt 5: weitere Informationen

  • Weitere Informationen erhalten Sie an Ihre angeführte E-Mail-Adresse.
  • Sollten Sie Fragen haben zum weiteren Prozess wenden Sie sich an  admission.phdnoSpam@tugraz.at.

Bearbeitung Ihres Antrags

Nachdem Sie die vollständige Bewerbung für das gewünschte Doktoratsstudium online eingereicht haben, wird dieses überprüft.

Nach Bearbeitung Ihres Ansuchens werden Sie vom Studienservice schriftlich verständigt.

Im Falle einer Aufnahme erhalten Sie einen Zulassungsbescheid des Rektors sowie Informationen über die weiteren Schritte.

Wichtige Hinweise

  • Bitte prüfen Sie nach Ihrer Bewerbung Ihr Email Postfach. Sollten sich bei der Bearbeitung Ihres Ansuchens Fragen auftun, werden Sie vom Studienservice schriftlich verständigt.
  • Dokumente werden erst im Bewerbungsverfahren überprüft. Das Einreichen unvollständiger Ansuchen kann zu langen Bearbeitungszeiten führen. Über fehlende bzw unvollständige Dokumente werden Sie vom Studienservice informiert.
  • Ansuchen und Dokumente, die per Mail einlangen, werden nicht berücksichtigt!
  • Ansuchen, die nach der Einreichfrist eintreffen, können erst für ein späteres Semester berücksichtigt werden.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Dritten gegenüber keine Auskunft über den Status der Bearbeitung gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Eine genaue Bearbeitungszeit kann nicht genannt werden. Zwischenzeitliche Interventionen per E-Mail oder Telefon führen zu keiner schnelleren Bearbeitung eines Ansuchens.
  • Laut Österreichischem Universitätsgesetz (§ 60 Abs. 6) dürfen Ansuchen nur von den Antragssteller*innen selbst oder von eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung in Österreich zugelassene Person eingereicht werden. Anders eingebrachte Anträge (beispielsweise über eine Agentur) werden zurückgewiesen.