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Informationsfreiheitsgesetz

Mit 01.09.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für öffentlich-rechtliche Organe in Kraft getreten. 

Demnach sind auch öffentliche Universitäten verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen (proaktive Informationspflicht).

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die öffentlichen Ausschreibungen im Vergabeportal sowie auf unser Mitteilungsblatt. Im Mitteilungsblatt sind gemäß § 20 Abs. 6 UG insbesondere folgende Informationen abrufbar:

  • Satzung, Entwicklungsplan und Organisationsplan
  • Leistungsvereinbarung
  • Rechnungsabschluss
  • Wissensbilanz
  • Richtlinien der Leitungsorgane
  • Verordnungen und Geschäftsordnungen von Organen
  • Curricula
  • Ausschreibung und Ergebnisse von Wahlen
  • Ausschreibung von Stellen und Leitungsfunktionen
  • Mitglieder der Leitungsorgane
  • Verleihung von Lehrbefugnissen
  • Berechtigungen und erteilte Bevollmächtigungen

Weitere Informationen von allgemeinem Interesse, die nach dem 01.09.2025 entstehen, werden – sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen – über das Portal data.gv.at veröffentlicht und sind dort abrufbar.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein Informationsbegehren an die TU Graz zu richten. Diesem kann entsprochen werden, wenn keine berechtigten Interessen (z. B. Datenschutz, Urheberrecht) der TU Graz oder Dritter überwiegen.

Für Informationsbegehren verwenden Sie bitte das nebenstehende Online-Formular.

    Informationsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

  1. Achten Sie bitte auf eine möglichst präzise und genaue Bezeichnung der begehrten Information(en), um den Zeitaufwand für Sie und die TU Graz möglichst gering zu halten.