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Zulassungsfristen

Während der Zulassungsfrist können Sie sich im Studienservice der TU Graz für ein Studium anmelden.

Studienwerberinnen und Studienwerber mit nicht österreichischem Reifezeugnis bzw. mit internationaler Vorbildung müssen bei der persönlichen Aufnahme einen Zulassungsbescheid des Rektors der TU Graz vorlegen, siehe Zulassung von internationalen Studienwerberinnen und -werbern.

Die Meldung zur Fortsetzung des Studiums ist innerhalb der Zulassungsfrist für das Wintersemester bis 31. Oktober und für das Sommersemester bis 31. März möglich.

Ausnahmegründe

Für Bachelorstudien können Sie sich über die allgemeine Zulassungsfrist hinaus anmelden, wenn Sie

  • auf Grund eines früheren Antrages eine Zulassung zum Studium unter der Auflage von Ergänzungsprüfungen erlangt haben und die auferlegten Prüfungen erst nach dem Ende der allgemeinen Zulassungsfrist ablegen konnten;
  • an der TU Graz nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist auf Grund des Nichtbestehens einer Prüfung bei der letzten zulässigen Wiederholung aus einem Studium ausgeschlossen wurden;
  • an der TU Graz die vorgesehene Mindeststudienleistung nicht erbracht haben und aus einem Studium ausgeschlossen wurden;
  • glaubhaft machen können, dass die Vornahme der Zulassung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist durch ein unvorhergesehen eingetretenes oder unabwendbares Ereignis verhindert wurde;
  • ein Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium nicht bestanden haben, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt;
  • die allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner erlangen;

Siehe § 61 Abs. 2 Universitätsgesetz sowie Verordnung des Rektorats über die Studienzulassung.

Wintersemester 2024/25

  • Bachelorstudien ohne Aufnahmeverfahren: 8. Juli bis 5. September 2024
  • Bachelorstudien mit Aufnahmeverfahren sowie beim Eintreten von Ausnahmegründen, Mitbelegung, Außerordentliche Studien, Vorstudienlehrgang: 8. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Masterstudien: 8. Juli bis 30. November 2024
  • Doktoratsstudien, Universitätslehrgänge, Absolvent*innen (im aktuellen Abschlusssemester) der TU Graz bzw. von Kooperationsstudien an Partnerhochschulen zu konsekutiven Studien: bis zehn Tage vor Beginn der Zulassungsfrist des nachfolgenden Semesters
  • Internationale Studienwerberinnen und -werber: Zulassung und Fristen

Sommersemester 2025

  • Bachelorstudien ohne Aufnahmeverfahren: 7. Jänner bis 5. Februar 2025
    Bei Eintreten von Ausnahmegründen, Mitbelegung, Außerordentlichen Studien, Vorstudienlehrgang: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Masterstudien: 7. Jänner bis 30. April 2025
  • Doktoratsstudien, Universitätslehrgängen, Absolvent*innen (im aktuellen Abschlusssemester) der TU Graz bzw. von Kooperationsstudien an Partnerhochschulen zu konsekutiven Studien: bis längstens zehn Tage vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist des nachfolgenden Semesters
  • Internationale Studienwerberinnen und -werber: Zulassung und Fristen