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Erforderliche Unterlagen für internationale Studienwerberinnen und -werber

Je nach Studium benötigen Sie als internationale Studienwerberin bzw. internationaler Studienwerber unterschiedliche Unterlagen für die Zulassung an der TU Graz.

Beratung

Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz

Erforderliche Unterlagen

Für die Zulassung zum Bachelorstudium

  1. Antrag auf Zulassung
  2. Reifeprüfungszeugnis mit Notenaufstellung sowie Zeugnis der letzten Schulstufe (Aus den vorgelegten Unterlagen muss hervorgehen, wie viele Schuljahre absolviert wurden.)
    Achtung: Zusätzlich zu beachten sind folgende länderspezifische Informationen.

    Bei bereits abgeschlossenem Universitätsstudium:
    Diplom- bez. Verleihungsurkunde eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums (Bachelor- oder Diplomstudium) inklusive Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  3. Transcript of Records (wenn bereits ein Universitätsstudium begonnen wurde)
  4. Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 bei Antragstellung, bis Sie das entsprechende Niveau C1 vorlegen können.
  5. Nachweis der Englischkenntnisse nur bei den Bachelorstudien Informatik, Software Engineering und Management, Information and Computer Engineering, Chemical and Process Engineering auf Niveau C1.
    Kann der Nachweis bei der Bewerbung nicht vorgelegt werden, schreibt Ihnen die TU Graz im Zulassungsbescheid die „Ergänzungsprüfung Englisch“ am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen vor. Diese ist VOR Beginn des Bachelorstudiums abzulegen.
  6. Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit persönlichen Daten)
  7. Lebenslauf

Bei Ländern mit zusätzlicher Hochschulaufnahmeprüfung ist diese vorzulegen.

Zum Beispiel:

  • Aserbaidschan
  • China Gaokao, APS Zertifikat
  • Griechenland: Panhellenische Prüfung
  • Iran: Pre-University Course, Konkur
  • Kasachstan
  • Kirgisistan
  • Kolumbien: Examen de Estado para Ingreso a la Educacion Superior
  • Marokko: Concours
  • Mongolei
  • Spanien: PAU
  • Südkorea: College Scholastic Ability Test
  • Türkei:
    • ÖSYS (betrifft türkische Staatsangehörige)
    • YÖS (betrifft nicht-türkische Staatsangehörige)
  • Zypern: Panzypresische Prüfung

Für die Zulassung zum Masterstudium

  1. Antrag auf Zulassung
  2. Diplom des absolvierten Bachelor- bzw. Diplomstudiums
  3. Transcript of Records des absolvierten Studiums mit Angaben der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits
  4. Nachweis der Deutschkenntnisse (nur für deutschsprachige Masterstudien)
    Nachweis der Englischkenntnisse (nur für englischsprachige Masterstudien)
  5. Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit persönlichen Daten)
  6. Lebenslauf
     

Für die Zulassung zum Masterstudium Architektur wird für die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums ein Portfolio benötigt.

Für die Zulassung zum Doktoratsstudium

  1. Antrag auf Zulassung
  2. Diplom des absolvierten Bachelor- und Master- bzw. Diplomstudiums
  3. Transcript of Records bzw. Diploma Supplement der absolvierten Studien mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits
  4. Schriftliche Bestätigung der Betreuerin bzw. des Betreuers Ihrer Dissertation an der TU Graz
    Die Betreuerin bzw. der Betreuer bestätigt, dass sie bzw. er Ihre Dissertation betreut.
  5. Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit persönlichen Daten)
  6. Lebenslauf

Dissertationsthema und Betreuerin bzw. Betreuer finden

Die Doctoral Schools umfassen unterschiedlichste Forschungsgebiete, in denen Sie Ihre Dissertation verfassen können. Auf der Website jeder Doctoral School finden Sie Fachgebiete und Kontakte zu möglichen Betreuerinnen bzw. Betreuern.

Wenn Sie eine Betreuerin bzw. einen Betreuer gefunden haben, erhalten sie von ihr bzw. ihm ein formloses Schreiben als Betreuungszusage für die Zulassung zum Studium.

Länderspezifische Informationen

Afghanistan

Das Reifezeugnis aus Afghanistan (12-Grade Graduation Certificate) reicht nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus.

Daher werden zusätzlich zum Reifezeugnis Studienleistungen gefordert, die folgende Kriterien erfüllen müssen:

  • Studiendauer von mindestens zwei Jahren Vollzeit (mindestens 85%) und
  • einen CGPA von 3,5 oder höher und
  • Studium an einer anerkannten höheren Bildungseinrichtung

Weitere Informationen betreffend Ablauf, Einreichfristen und weitere erforderliche Unterlagen: Zulassung von internationalen Studienwerber*innen

Bangladesh

Das Reifezeugnis aus Bangladesh (Higher Secondary Certificate) reicht nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus.

Daher werden zusätzlich zum Reifezeugnis Studienleistungen gefordert, die folgende Kriterien erfüllen müssen:

  • Studiendauer von mindestens zwei Jahren Vollzeit (mindestens 85%) und
  • einen CGPA von 3,5 oder höher und
  • Studium an einer anerkannten höheren Bildungseinrichtung

Weitere Informationen betreffend Ablauf, Einreichfristen und weitere erforderliche Unterlagen: Zulassung von internationalen Studienwerber*innen

Pakistan

Mit einem Reifezeugnis aus Pakistan (Higher/Intermediate Secondary School Certificate) kann man nur zu einem Bachelorstudium zugelassen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • 12 Schuljahre absolviert und
  • mit einer Intermediate Examination/dem Higher Secondary Certificate abgeschlossen und
  • 12. Klasse mit einer Gesamtleistung von mindestens 80% oder mehr abgeschlossen.

Liegt die Gesamtleistung unter 80% (jedoch über 50%), sind zusätzlich zum Reifezeugnis Studienleistungen zu erbringen, die folgende Kriterien aufweisen:

  • die Studiendauer beträgt mindestens zwei Jahre Vollzeit und
  • einen CGPA von 3,5 oder höher erreicht und
  • das Studium stammt von einer anerkannten höheren Bildungseinrichtung

Mit einem Schulzeugnis (Secondary School Certificate / Matriculation Certificate) nach 10 Schuljahren und einem Diploma eines dreijährigen Colleges ist eine Zulassung nicht möglich.

Weitere Informationen betreffend Ablauf, Einreichfristen und weitere erforderliche Unterlagen: Zulassung von internationalen Studienwerber*innen

USA

Die allgemeine Universitätsreife wird allein mit einem High School Diploma (HSD) aus den USA nicht erfüllt.

Für eine Zulassung zum Hochschulstudium in Österreich sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich, etwa Prüfungen im Advanced Placement Program, der SAT, der ACT oder Studienzeiten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von zwei Jahren.

Das High School Diploma ist mit der Original Apostille beglaubigt vorzulegen.

Weitere Informationen betreffend Ablauf, Einreichfristen und weitere erforderliche Unterlagen: Zulassung von internationalen Studienwerber*innen

Vereinigtes Königreich

Beim General Certificate of Education (GCE „A-Levels“) müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. Grades 9-4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:
    • eine Sprache
    • Mathematik
    • einer der Unterrichtsgegenstände: Biologie, Physik oder Chemie
    • ein geisteswissenschaftliches Fach
  • Mindestens drei der vier Unterrichtsgegenstände müssen im GCE Advanced Level, das vierte Fach auf dem Niveau des GCSE bzw. IGCSE bestanden worden sein.
  • Advanced Supplementary Level (AS) entspricht für die oben genannten Bedingungen dem GCSE-Niveau.
  • Das International Advanced Level (IAL) entspricht dem GCE Advanced Level für die oben genannten Voraussetzungen.
  • Ein rein englischsprachiger Sprachtest außerhalb von GCSE, IGCSE, GCE oder IAL darf nicht für die Bewertung der allgemeinen Universitätsreife verwendet werden.

Details: Bewertung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Weitere Informationen betreffend Ablauf, Einreichfristen und weitere erforderliche Unterlagen: Zulassung von internationalen Studienwerber*innen