Ist das im Ausland erworbene Reifezeugnis einem österreichischen Reifezeugnis nicht gleichwertig, müssen vor Beginn des ordentlichen Studiums Ergänzungsprüfungen (beispielsweise Mathematik, Physik und Chemie) abgelegt werden.
Absolvieren Sie die vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen innerhalb der am Zulassungsbescheid der TU Graz angeführten Frist.
Nach Ablegung der Ergänzungsprüfungen können Sie mit Vorlage der entsprechenden Zeugnisse innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. Nachfrist im Studienservice der TU Graz zum ordentlichen Studium (laut Zulassungsbescheid) zugelassen werden.
Vorstudienlehrgang
Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen
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