Im Universitätsgesetzes 2002 sind Regelungen zum Organisationsrecht, dem Studienrecht sowie über die Angehörigen der Universität und dem Personalrecht zusammengefasst.
Durch das Universitätsgesetz 2002 wurden die österreichischen Universitäten
Die Organe und die Funktionsweise der Universität sind in der Satzung der TU Graz beschrieben.
Die Satzung besteht aus folgenden Satzungsteilen:
Auf Vorschlag des Rektorates beschließt und ändert der Senat die Satzung gemäß § 19 Universitätsgesetz.
Das Organigramm der TU Graz veranschaulicht den organisatorischen Aufbau der Universität.
Siehe Organigramm
Die Wissensbilanz
Wissensbilanz 2011:
Wissensbilanz 2010:
Wissensbilanz 2009:
Wissensbilanz 2008:
Wissensbilanz 2007:
Wissensbilanz 2006:
Manuela BERNER
Mag.rer.nat
Qualitätsmanagement, Evaluation & Berichtswesen
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