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Organisationsgrundlagen

Die Basis für die Arbeit der TU Graz als österreichische Bildungs- und Forschungseinrichtung bilden das Universitätsgesetz und die Satzung der TU Graz. Im Organigramm ist der Aufbau der Universität dargestellt.

Universitätsgesetz

Im Universitätsgesetzes 2002 sind Regelungen zum Organisationsrecht, dem Studienrecht sowie über die Angehörigen der Universität und dem Personalrecht zusammengefasst. Durch das Universitätsgesetz 2002 wurden die österreichischen Universitäten
  • zu vollrechtsfähigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Es trat mit Beginn des Studienjahres 2002 in Kraft und wurde mit Jänner 2004 an allen Universitäten voll wirksam.
  • im Rahmen der Gesetze weisungsfrei gegenüber dem Bund und erhalten ein 3-jähriges Globalbudget mit einer leistungsabhängigen Komponente.

Organigramm

Das Organigramm der TU Graz veranschaulicht den organisatorischen Aufbau der Universität. Siehe Organigramm

Weitere Grundlagen im Intranet TU4U

Für Bedienstete der TU Graz: TU Graz Für Studierende der TU Graz: TU Graz

Wissensbilanz

Die Wissensbilanz
  • dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten und Leistungsprozessen der Universität und deren Wirkungen.
  • ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung der Leistungsvereinbarung sowie für den Nachvollzug der Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarungen heranzuziehen.
  • umfasst eine narrative Darstellung, Kennzahlen sowie einen Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarungen.
  • ist der/dem Bundesminister/in über den Universitätsrat bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres zu übermitteln und im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Kontakt

Manuela BERNER
Mag.rer.nat
Qualitätsmanagement, Evaluation & Berichtswesen
Rechbauerstraße 12
8010 Graz
Tel.: +43 316 873 6004
manuela.bernernoSpam@tugraz.at