Horst Bischof, Rektor der TU Graz
Im Deutschen wird „Intelligenz“ meist eng mit menschlicher kognitiver Leistungsfähigkeit verbunden. Bei „Künstlicher Intelligenz“ assoziieren viele daher Bewusstsein, Verstehen oder Intentionalität – also Formen des Denkens im menschlichen Sinne. Diese Zuschreibungen sind jedoch irreführend, denn AI-Systeme besitzen solche Fähigkeiten nicht, sondern führen vielmehr datengetriebene, algorithmische Prozesse aus.
Im Englischen ist „intelligence“ hingegen weiter gefasst und schließt auch Formen analytischer, militärischer oder strategischer Informationsverarbeitung mit ein – wie etwa in der Bezeichnung „Central Intelligence Agency“ (CIA). Diese Bedeutungsebene beschreibt die Funktionsweise heutiger AI-Anwendungen wesentlich präziser, weshalb „Artificial Intelligence“ die treffendere Bezeichnung ist.
Die TU Graz unterstützt und fördert den verantwortungsvollen Einsatz von AI-gestützten Anwendungen in Lehre, Forschung und Verwaltung. Die Grundprinzipien für den sicheren Umgang mit AI sind nachfolgend als AI-TU-Regel zusammengefasst.
Darüber hinaus orientiert sich die TU Graz an folgenden Rahmenbedingungen:
Prüfen Sie, ob die eingegebenen Daten personenbezogen oder vertraulich sind.
Verwenden Sie AI nie als alleinige Informationsquelle, insbesondere nicht für Entscheidungen, die rechtliche, medizinische oder finanzielle Auswirkungen haben können. Sie (und nicht die AI) sind verantwortlich für die Nutzung der von Ihnen generierten Antworten.
Prüfen Sie vor Verwendung der Ergebnisse aus der Nutzung von AI, ob die Ergebnisse nur von Ihnen persönlich verwendet werden (= Nutzung ist weitgehend unbedenklich), oder ob es einen externen Bezug gibt (= gegebenenfalls sind weitere Schritte nötig). Sie sind verpflichtet, die Verwendung von AI zu kennzeichnen, wenn Sie die Ergebnisse nicht entsprechend überarbeitet oder neu gefasst haben.
Prüfen Sie vor Weiterverwendung der von der AI erstellten Informationen die inhaltliche Richtigkeit. Nur Sie als Autor*in eines Textes können Verantwortung übernehmen und die Ergebnisse der AI-Anwendung kritisch prüfen – z. B. auf Verzerrungen („Bias“), falsche Informationen („Halluzinationen“) oder sonstige Fehler.
AI studieren
AI in der Weiterbildung
Life Long Learning ist unsere Bildungsschnittstelle in die Wirtschaft und bietet ein Kompetenzentwicklungsprogramme rund um AI für Absolvent*innen und Unternehmen:
AI-Angebote (offen und kostenlos)
Das Vizerektorat für Lehre der TU Graz informiert und unterstützt seine Lehrenden zum Einsatz von AI über Leitlinien und zahlreiche Angebote. Diese finden Lehrende und Studierende gesammelt unter: KI in der Lehre
Artificial Intelligence ist integraler Bestandteil nahezu aller Forschungsaktivitäten an der TU Graz und zugleich ein eigenständiges Forschungsfeld.
Strategisch spiegeln sich die Forschungsschwerpunkte im Bereich AI sowohl in den breit angelegten Fields of Expertise (FoEs) – etwa im FoE Information, Communication & Computing – als auch in den spezialisierten Research Centers (RCs), beispielsweise dem GraML (Graz Center for Machine Learning), sowie in den COMET Kompetenzzentren, beispielsweise dem Know-Center oder Pro2Future („Products and Production Systems of the Future“), wider.
Forschung zu AI reicht an der TU Graz dabei von der Grundlagenforschung – die TU Graz ist etwa Partner des Cluster of Excellence Bilateral AI –, über anwendungsorientierte Forschung im Rahmen hochkompetitiver nationaler und europäischer Programme bis hin zu innovativen, spezialisierten Start-ups, die aus diesem Umfeld hervorgehen.
Für eine innovative und hochwertige Forschung mit AI schafft die TU Graz Rahmenbedingungen und unterstützt Forschende mit verschiedenen Angeboten:
Die TU Graz unterstützt und fördert den verantwortungsvollen Einsatz von AI-gestützten Tools in Lehre, Forschung und Verwaltung. Um in der Forschung weiterhin kompetitiv zu bleiben ist es wichtig, dass Forschende an der TU Graz die neuen Möglichkeiten von AI in ihrem Forschungsprozess aktiv nutzen. In der Lehre entscheiden Lehrende individuell über den Einsatz von AI in ihren Lehrveranstaltungen.
Details finden sich respektive in der Leitlinie zum Einsatz von KI-gestützten Tools in der Lehre, sowie dem Leitfaden zu AI in der Forschung der TU Graz.
Die Strategie zu AI der TU Graz ist integraler Bestandteil der Digitalisierungs- und IT-Strategie und wird mit entsprechenden Maßnahmen umgesetzt. Diese Integration ist laufend in Arbeit.
Die Verwendung von AI-Tools hängt von den Vorgaben der jeweiligen Lehrveranstaltung ab. Lehrende müssen vor Semesterbeginn über die Zulässigkeit informieren. Rechtschreibprüfung und Übersetzungen sind grundsätzlich erlaubt.
Details finden Lehrende in der Leitlinie zum Einsatz von KI in der Lehre sowie hier: Gestaltung von Leistungsüberprüfungen vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit KI-gestützter Tools.
Ja, nach den AI-TU-Prinzipien soll AI-Unterstützung grundsätzlich transparent gemacht und gegebenenfalls angemessen gekennzeichnet werden. Die Verwendung und die Kennzeichnungspflichten von AI sind in den entsprechenden Leitlinien näher beschrieben bzw. geregelt.
Für die TU Graz sind neben der EU-KI-Verordnung (EU AI-ACT) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch nationale Gesetze sowie universitäre Vorgaben einschlägig.
Achten Sie bei der Eingabe personenbezogener Daten in AI-Anwendungen zuerst auf die Möglichkeit einer Anonymisierung der Information. Ist das nicht möglich, sind ausschließlich pseudonymisierte Daten (= Austausch durch fiktive Daten) zu verwenden. Es gilt der Datenminimierungsgrundsatz: Nur Daten, die unbedingt erforderlich sind, dürfen verarbeitet werden.
Neben den für die Öffentlichkeit zugänglichen Angeboten der TU Graz können Mitarbeitende spezielle Tools und Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen: