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Rektorat der TU Graz

Rektorat 2019 bis 2023

Rektor:

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.h.c.mult. Harald KAINZ

Die Vizerektorinnen und Vizerektoren der TU Graz:

Rektorat der TU Graz 2019 bis 2023:

von links: Claudia von der Linden, Horst Bischof, Harald Kainz, Stefan Vorbach, Andrea Hoffmann

Aufgaben

Das Rektorat leitet die Universität und vertritt sie nach außen. Gemeinsam mit dem Universitätsrat und in Abstimmung mit dem Senat plant es die strategische Ausrichtung der Universität. In Zusammenarbeit mit den Fakultäten erarbeitet das Rektorat den Entwicklungsplan der Universität. Dieser hält die Schwerpunktsetzungen für die zukünftige Entwicklung in Lehre, Forschung und Administration ebenso wie Maßnahmen zur Profilbildung fest.

Leitziele und Schwerpunkte

  • Profilbildung in der Forschung auf Basis der wettbewerbsstarken Fields of Expertise
  • Nationale und internationale Kooperationen mit Wissenschaft und Industrie
  • Internationalisierung
  • Information und Kommunikation
  • Fördermaßnahmen für Frauen in Führungspositionen
  • Entwicklung der Lehre
  • Digitalisierung und Change Management
  • Unternehmerische Universität

Weitere Aufgaben

des Rektorats gemäß § 22 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 sind unter anderen:
  • Erstellung eines Satzungsentwurfs
  • Erstellung eines Organisationsplans zur Beschlussfassung
  • Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung
  • Bestellung der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten
  • Erteilung der Lehrbefugnis
  • Aufnahme der Studierenden
  • Veranlassung von Evaluierungen und deren Veröffentlichung
  • Erstellung des Budgetvoranschlages
  • Vorlage des Rechnungsabschlusses und des Tätigkeitsberichts an den Bundesminister oder die Bundesministerin
Die detaillierten Aufgaben des Rektorates sind in der Geschäftsordnung des Rektorats der TU Graz festgehalten.