Studienwerberinnen und Studienwerber mit nicht österreichischem Reifezeugnis bzw. mit internationaler Vorbildung müssen bei der persönlichen Aufnahme einen Zulassungsbescheid des Rektors der TU Graz vorlegen, siehe Zulassung von internationalen Studienwerberinnen und -werbern.
Bachelorstudien
Masterstudien, Doktoratsstudien, Universitätslehrgänge, Individuelle Studien, Außerordentliche Studien
Internationale Studienwerberinnen und -werber: Zulassung und Fristen
Bachelorstudien
Masterstudien, Doktoratsstudien, Universitätslehrgänge, Individuelle Studien, Außerordentliche Studien
Internationale Studienwerberinnen und -werber: Zulassung und Fristen
Für Bachelorstudien können Sie sich in Ausnahmefällen auch in der Nachfrist anmelden. Die Ausnahmefälle sind in §61 (2) Universitätsgesetz festgelegt:
Wenn Sie sich in der Nachfrist für ein Studium anmelden möchten, kommen Sie mit dem entsprechenden Ansuchen persönlich ins Studienservice der TU Graz: