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Datenschutz an der TU Graz

Datenschutz ist an der TU Graz ein strategisches Thema und in der Stabstelle Qualitätsmanagement, Evaluation & Berichtswesen verankert.

Allgemeines zum Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 - DSGVO) gilt seit 25. Mai 2018 und ist als EU-Verordnung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union direkt anwendbar. Darüber hinaus ist sie seit 20. Juli 2018 auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) geltendes Recht. Die DSGVO löst damit die Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) ab und trägt zur Harmonisierung des Datenschutzrechts im EWR-Raum bei. Zahlreiche Öffnungsklauseln ermöglichen es den nationalen Gesetzgebern eigenständige Regelungen zu diversen Einzelfragen bzw. Teilbereichen vorzunehmen.

Mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 hat der österreichische Gesetzgeber das Datenschutzgesetz (DSG, zuvor DSG 2002) sowie diverse weitere Materiengesetze novelliert (u.a. das Forschungsorganisationsgesetz – FOG).

Umsetzung an der TU Graz

Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die TU Graz den Satzungsteil Datenschutzordnung novelliert sowie eine Rahmenbetriebsvereinbarung zur Regelung der datenschutzrechtlichen Aspekte im Bereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitnehmer*innen abgeschlossen.

Im Satzungsteil Datenschutzordnung wurde der Datenschutzbeirat für Arbeitnehmer*innen (Geschäftsordnung) zur Beschlussfassung sowie der erweiterte Datenschutzbeirat (Geschäftsordnung) zur Beratung des Rektorates in datenschutzrechtlichen Themen eingesetzt.

In Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen hat die TU Graz eine Koordinationsstelle zum Thema Datenschutz eingerichtet.

Datenschutzkoordination

Die Datenschutzkoordination ist Teil der Stabstelle Qualitätsmanagement, Evaluation & Berichtswesen und insbesondere für die Planung und Umsetzung der Datenschutzstrategie zuständig.

Kernaufgaben

  • Planung und Umsetzung der Datenschutzstrategie
  • Beratung bei und Umsetzung von datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Forschung, Lehre und Verwaltung
  • Datenschutzrechtliche Betreuung von Projekten im Rahmen der Digitalisierung
  • Betreuung der internen Datenschutzbeiräte
  • Anlaufstelle für Betroffene
  • Abwicklung von Data Breach-Meldungen
  • Schnittstelle zum externen Datenschutzbeauftragten
  • Betreuung des Verarbeitungsverzeichnisses
  • Schulung und Sensibilisierung der Angehörigen der TU Graz
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen

Die Datenschutzkoordination ist Mitglied der IG Datenschutz (Interessensgemeinschaft Datenschutz der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen).

Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter wurde von der TU Graz die x-tention Informationstechnologie GmbH, Römerstraße 80a, 4600 Wels bestellt.

Die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten sind die

  • Unterrichtung und Beratung des Rektorates in Bezug auf die Pflichten aus der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
  • Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzstrategie, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der an der operativen Umsetzung beteiligten Mitarbeiter*innen
  • Prüfung und Dokumentation von Meldungen an die Aufsichtsbehörde
  • Schulung der Mitarbeiter*innen hinsichtlich der Pflichten aus der DSGVO
  • Zusammenarbeit und Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragternoSpam@tugraz.at.

Kontakt

Manuela BERNER
Mag.
Leiterin der Stabstelle Qualitätsmanagement, Evaluation & Berichtswesen
datenschutznoSpam@tugraz.at


Die Datenschutzkoordination steht Ihnen für allgemeine Anliegen zum Thema Datenschutz unter datenschutznoSpam@tugraz.at gerne zur Verfügung.