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Volle diplomatische Beglaubigung

Beglaubigungsrichtlinien

Mit dem Ausstellungsland Ihrer Dokumente bestehen derzeit keine Abkommen. Dokumente und Übersetzungen, die in Ihrem Land angefertigt wurden, bedürfen daher der vollen diplomatischen Beglaubigung, um in Österreich anerkannt zu werden.
Die Beglaubigung muss auf dem Originaldokument angebracht werden. Ihre Dokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungswegs im Ausstellungsland (dessen letzte Station das Außenministerium des jeweiligen Staates ist) von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden.

Vorgehensweise Beglaubigung

  1. Beglaubigung durch das Außenministerium des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde
  2. Danach Beglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft oder Konsulat)

Beratung

Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz

Übersetzungsrichtlinien

Alle Dokumente (auch Lehrinhalte) sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Sollte das Originaldokument nicht in einer dieser beiden Sprachen ausgestellt worden sein, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen von einer bzw. einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden. Bitte beachten Sie dazu Folgendes:
Das Originaldokument muss vor der Übersetzung bereits alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen
Alle auf dem Dokument befindlichen Stempel/Siegel und Beglaubigungsvermerke (auch jene, die sich z.B. auf der Rückseite des Dokuments befinden) müssen mit übersetzt werden.
Die Übersetzung muss vom Dolmetscher/von der Dolmetscherin mit dem übersetzten Dokument untrennbar verbunden werden.

Vorgehensweise für Übersetzungen, die in Österreich angefertigt werden

  1. Original des Dokuments beglaubigen lassen (siehe oben)
  2. Beglaubigtes Dokument von einer bzw. einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher übersetzen lassen. Hier finden Sie eine Liste der gerichtlich beeideten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher.

Vorgehensweise für Übersetzungen, die im Ausstellungsland Ihres Originaldokuments angefertigt werden

  1. Original des Dokuments beglaubigen lassen (siehe oben)
  2. Beglaubigtes Dokument von einer bzw. einem in Ihrem Land gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher übersetzen lassen
  3. Übersetzung wie beschrieben beglaubigen lassen