Damit Ihre Unterlagen aus der Volksrepublik China an der TU Graz anerkannt werden, benötigen Sie eine Beglaubigung, eine Echtheitsüberprüfung (APS) sowie eine Übersetzung Ihrer Dokumente.
Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz
Für Studienwerberinnen und Studienwerber, die bereits an einer staatlich akkreditierten Universität in China studieren oder bereits ein Studium in China absolviert haben:
Mit der Bewerbung ist eine APS-Überprüfungsbescheinigung bzw. -Zertifikat für Österreich der "Akademischen Prüfstelle Peking“ (APS) vorzulegen. Alle Ausbildungsdokumente und Ihr aktueller Ausbildungsstand müssen von der Akademischen Prüfstelle (APS) überprüft werden.
Für Informationen zur Überprüfung der Dokumente und den APS-Verfahren zur Erlangung einer Überprüfungsbestätigung oder eines Zertifikats kontaktieren Sie bitte die "Akademische Prüfstelle Peking" (APS).
Für Studienwerberinnen und Studienwerber, die noch nie an einer staatlich akkreditierten Universität in China studiert haben (Studienanfängerinnen und -anfänger):
Mit der Bewerbung ist eine Überprüfungsbescheinigung vom China Academic Degrees and Graduate Education Development Center folgender Dokumente vorzulegen: