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Aussetzung der Beglaubigung

Die Beglaubigung von Urkunden des Ausstellungslandes Ihrer Dokumente ist derzeit ausgesetzt.

Die Beglaubigung von Urkunden bestimmter Staaten kann vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres ausgesetzt werden, wenn keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. In diesem Fall darf die jeweils zuständige Österreichische Vertretungsbehörde Urkunden eines solchen Staates nicht beglaubigen. Die Grundlage finden Sie im §6 Konsularbeglaubigungsgesetz (KBeglG).

Reichen Sie Ihre Unterlagen ohne Beglaubigung an der TU Graz ein.

Beratung

Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz