Die Technische Universität Graz (TU Graz) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für TUGRAZonline https://online.tugraz.at, welche eine an die Bedürfnisse der TU Graz angepasste Instanz des Campusmanagementsystems CAMPUSonline der TU Graz ist.
Die Verantwortung für die technische Umsetzung, einschließlich der barrierefreien Gestaltung, unterliegt den Limitationen des Produkts CAMPUSonline und ist in TUGRAZonline nur zu einem Teil beeinflussbar.
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Richtlinien in der Version 2.1 werden in der Accessibility-Arbeit von CAMPUSonline in den Konformitätsstufen A und AA berücksichtigt.
Die Technische Universität Graz testet laufend auf Barrierefreiheit und bei jeder Neuentwicklung werden Accessibility-Tests durchgeführt, die neben Kontrast-Checks auch das Testen mit Screenreadern beinhaltet.
Da eine Campus Management Software die Handhabung komplexer Abläufe erfordert, sind einzelne Bereiche nicht barrierefrei, sondern maximal barrierearm:
Diese Erklärung wurde am 29.8.2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.
Wir sind darum bemüht, mögliche und noch bestehenden Barrieren so schnell wie möglich zu beseitigen und die Barrierefreiheit in TUGRAZonline kontinuierlich weiter zu verbessern.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Bitte senden Sie sämtliche Anregungen an it-support. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite an. @tugraz.at
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.