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TU Graz/

Barrierefreiheitserklärung Jobportal (jobs.tugraz.at)

Die Technische Universität Graz (TU Graz) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.tugraz.at

Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

Die Technische Universität Graz ergreift die folgenden Maßnahmen, um die barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Websites zu gewährleisten:

  • Die Barrierefreiheit der Website ist Teil unserer technischen, grafischen und redaktionellen Leitlinien.
  • Wir setzen folgende redaktionelle Maßnahmen, um Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen: in Texten durch vordefinierte Überschriften und Formatvorlagen sowie Text- und Sprachauszeichnung, bei Bildern durch Alternativtexte, bei Videos durch Untertitel, barrierefreie Dokumente und barrierefreie Webformulare.
  • Für die Redakteurinnen und Redakteure der Websites werden Leitfäden zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Wir führen regelmäßige Qualitätskontrollen der Websites zur Barrierefreiheit durch.
  • Wir beziehen Menschen mit Einschränkungen in die Entwicklung der Barrierefreiheit der Webseite ein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1 teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nur teilweise oder nicht barrierefrei:

  • Videos: Für veröffentlichte Videos stellen wir Untertitel zur Verfügung. Da unsere Videos zum größten Teil auf der Videoplattform Youtube gehostet sind, ist es derzeit nicht möglich, Audiodeskriptionen für diese Videos zur Verfügung zu stellen.
  • Dokumente: Wir sind bemüht, alle Dokumente auf der Website barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Vereinzelte Dokumente, wie z. B. Broschüren oder Flyer im PDF-Format sind derzeit noch nicht barrierefrei verfügbar.
  • Farbkontrast: Abweichungen vom geforderten Farbkontrast können bei Logos oder in Ausnahmefällen bei farbigen Boxen mit Textinhalt nicht ausgeschlossen werden.
  • Animation und Slider: Wir setzen auf der Startseite der Website eine Animation sowie auf weiteren Seiten Content-Slider ein, die nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen. Die Behebung ist im Zuge der Weiterentwicklung der Website geplant.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Jänner 2021 erstellt. Letztes Update: 7. Juni 2022.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Technischen Universität Graz durchgeführten Selbstbewertung erstellt.  

Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien ist durch regelmäßige Selbsttests geplant.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte unserer Websites werden laufend überarbeitet und verbessert. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Bitte senden Sie sämtliche Anregungen an it-support@tugraz.at. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren