Wenn die Ombudsstelle eine Angelegenheit nicht selbst regeln kann, leitet sie diese an die entsprechende Stelle weiter.
Für allgemeine Fragen zur Organisation des Studiums etc. wenden Sie sich bitte an das Studienservice.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Dissertation können Sie auch die TU Graz-Mentoring-Dienste beanspruchen, wenn Sie ein aufrechtes Dienstverhältnis an der TU Graz haben: TU Graz-Mentoring.
Studierende können sich an uns wenden, zum Beispiel wenn es Konflikte in Lehrveranstaltungen, bei Prüfungen oder im Rahmen der Zulassung gibt und wenn sie Verbesserungsvorschläge zu Studienbedingungen bzw. Services für Studierende haben. Wir möchten eine lösungsorientierte Atmosphäre schaffen und Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen für alle Studierenden initiieren.
Was nicht? Die Ombudsstelle für Studierende kann keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) ad hoc abändern, keine Bescheide aufheben und keine Weisungen erteilen.
Ombudsstelle für Studierende der TU Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz
ombudsstelle @tugraz.at
Büro der Ombudsstelle
Eva-Maria SCHMIDT-HASEWEND
Amtsrätin
Tel.: +43 316 873 6081
Lothar FICKERT
Em.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.
Tel.: +43 316 873 7564