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Jugendvertrauensrat

Der Jugendvertrauensrat vertritt die Lehrlinge an der TU Graz und setzt sich für sie ein. Er nimmt sich der Sorgen, Probleme und Forderungen der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an.

Der Jugendvertrauensrat ist die erste Anlaufstelle für Lehrlinge der TU Graz. Er unterstützt sie, wenn sie Probleme mit der bzw. dem Vorgesetzten haben. Der Jugendvertrauensrat
  • beantragt Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die Lehrlinge der TU Graz betreffen.
  • überwacht die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  • macht Vorschläge zur Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung von Lehrlingen der TU Graz.
  • arbeitet mit dem Betriebsrat für allgemeines Personal der TU Graz zusammen an Lösungen von Problemen der Jugendlichen.
  • arbeitet mit der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer im Sinne der Jugendlichen zusammen.

Lehrlinge der TU Graz können sich bei Problemen an mich wenden. Im Jugendvertrauensrat bringe ich die Anliegen der Lehrlinge in die TU Graz ein, der Betriebsrat für allgemeines Personal unterstützt uns dabei. Ich sehe mich als Vermittler zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Leitung der TU Graz.

Kontakt

Tim REISENHOFER
Vorsitzender
Tel.: +43 316 873 7528
reisenhofernoSpam@tugraz.at Anna HEINZEL
Stellvertreterin
Tel.: +43 316 873 8318
anna.heinzelnoSpam@tugraz.at

Mitglieder

Mitglieder des Jugendvertrauensrates der TU Graz in TUGRAZonline Mitglieder des Jugendvertrauensrates sind Personen unter 23 Jahren, die am Tag der Wahl mindestens 6 Monate bei der TU Graz beschäftigt waren. Sie besitzen die Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. gehören dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der TU Graz unter 21 Jahren.

Grundlage

Laut Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist in jedem Betrieb ein Jugendvertrauensrat zu errichten, in dem dauernd mindestens 5 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Funktionsperiode dauert 2 Jahre.