Der Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die Interessensvertretung der Belegschaft: dadurch haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Graz ein Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung der sie betreffenden, betrieblichen Angelegenheiten. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und konstruktive Kritik! Wir vertreten die Interessen und Anliegen der Kolleginnen und Kollegen und stehen bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.
Eduard DORNER
Betriebsratsvorsitzender
Mobil: 0664 60 873 7106
e.dorner
@tugraz.at
Büro des Betriebsrates
Mandellstraße 15/I
8010 Graz
Tanja KÖCK
Tel.: +43 316 873 7104
betriebsrat.allgemein @tugraz.at
Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal in TUGRAZonline
Die Mitglieder werden alle 4 Jahre vom allgemeinen Universitätspersonal gewählt.
Herbert PENKER
Ing.
1. Stellvertreter
Tel.: +43 316 873 7106
herbert.penker @tugraz.at
Gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 38 hat der Betriebsrat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und zu fördern.
Die Wahlen von Betriebsräten sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 52 geregelt.
Im Intranet TU4U: