Insgesamt arbeiten im Senat 26 Personen und in seinen Kommissionen mehr als 500 Personen mit. Dieses gewaltige Engagement der Universitätsangehörigen zeigt, welch hoher Stellenwert den jeweiligen Aufgaben auf einer breiten Basis eingeräumt wird.
Neben meinen Aufgaben in Forschung und Lehre arbeite ich sehr gerne im Senat mit, den ich als zentrales Instrument der universitären Selbstbestimmung sehe und der die Freiheit der Wissenschaften und der Lehre durch das Zusammenwirken aller Universitätsangehörigen sicherstellt. Als Vorsitzender bemühe ich mich besonders um einen freimütigen Diskurs und Transparenz in allen Entscheidungsprozessen und lade alle Angehörigen der TU Graz herzlich dazu ein, am öffentlichen Teil unserer Senatssitzungen teilzunehmen.
Senat der TU Graz
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz
Eva-Maria SCHMIDT-HASEWEND
Büro des Senates
Tel.: +43 316 873 6080; 6081
e.schmidt-hasewend @tugraz.at
Der Senat an der TU Graz besteht aus 26 Mitgliedern aus den einzelnen Gruppen von Universitätsangehörigen:
Die studentischen Mitglieder werden von der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Graz (HTU) entsendet. Alle anderen Mitglieder werden von den jeweiligen Gruppen für eine Funktionsperiode von 3 Jahren gewählt.
Studienjahr 2017/18
Studienjahr 2018/19
Gemäß § 3 (2) der Geschäftsordnung des Senates besteht das Recht zur Teilnahme am öffentlichen Teil der Senatssitzung für Angehörige der TU Graz (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende).
Bitte melden Sie sich im Büro des Senates an, wenn Sie am öffentlichen Teil der Senatssitzung teilnehmen möchten.
1. Oktober 2016 bis 30. September 2019
Vorsitzender:
1. Stellvertreter:
2. Stellvertreterin:
3. Stellvertreterin:
Der Senat spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Autonomie, also der Selbstbestimmung der Universität:
Der Senat sichert die Qualität auf strategischer Ebene:
Auf diese Grundlagen baut die Arbeit des Senates auf.
Der Senat ist laut § 25 Universitätsgesetz eingerichtet.
In der Geschäftsordnung des Senates ist festgelegt, wie der Senat arbeitet, wie seine Sitzungen ablaufen und welche Geschäftsfälle der Vorsitzende des Senates selbstständig erledigen darf.
Die Satzung der TU Graz regelt beispielsweise die Wahlordnung für die Mitglieder des Senates.
Folgende Richtlinien der TU Graz werden vom Senat beschlossen:
Die angeführten Unterlagen stehen für die Erstellung und Änderung von Curricula zur Verfügung.
Diese setzt sich aus allen Vorsitzenden der Senate und ihren Stellvertretungen an den öffentlichen Universitäten Österreichs zusammen.
Mitglieder der Senate arbeiten in der Österreichischen Hochschulkonferenz und in deren Arbeitsgruppen mit.