TU Graz/

Elektronischer Briefkasten für anonyme Hinweise (Whistleblowing)

Whistleblowing kommt aus dem Englischen und bedeutet „verpfeifen“, „aufdecken“, „auf etwas aufmerksam machen“. Eine Whistleblowerin*ein Whistleblower ist demzufolge eine Person, ein*e Hinweisgeber*in, die Missstände innerhalb der Organisation aufdeckt und an eine eigens dafür eingerichtete Stelle meldet.

Mittels dieses elektronischen Briefkastens (Hintbox) können Hinweisgeber*innen Hinweise, Verstöße oder vertrauliche Informationen an das für Personal zuständige Rektoratsmitglied sowie die Betriebsratsvorsitzenden als unparteiische Personen melden. Die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeberin*des Hinweisgebers und Dritte im Sinne der DSGVO ist gewährleistet.

Wie kann ich einen anonymen Hinweis geben?

Ihre Meldung können Sie unter diesem Link hochladen.

  1. Schreiben Sie Ihre Nachricht in ein Dokument (Text, PDF, Word, etc.).
  2. Laden Sie das Dokument hoch.
  3. Danach erscheint das Dokument unter der Überschrift "Hochgeladene Dateien".
  4. Die autorisierten Personen werden über eingehende Dokumente informiert und werden diese garantiert bearbeiten.

Hinweis: Der Upload erfolgt anonym. Sollten Sie Rückmeldung oder Bestätigung vom Vizerektorat oder dem Betriebsrat wünschen, geben Sie bitte im Text eine (anonyme) E-Mailadresse an.

Was passiert mit dem Hinweis?

Binnen 7 Tagen nach Eingang des Hinweises erfolgt eine Bestätigung über den eingebrachten Hinweis.

Der Hinweis wird in Abstimmung mit den Betriebsratsvorsitzenden von dem für Personal zuständigen Rektoratsmitglied in anonymisierter Form an die OE Recht und Versicherungsmanagement zur Vorprüfung übermittelt.

Den Kontakt zur*zum Hinweisgeber*in hält das für Personal zuständige Rektoratsmitglied. Je nach Inhalt des Hinweises setzt das für Personal zuständige Rektoratsmitglied gegebenenfalls das gesamte Rektorat in Kenntnis und leitet nötigenfalls den Hinweis an die zuständigen Stellen wie OE Interne Revision, Ethikkommission, Datenschutzbeirat etc. weiter.

Das für Personal zuständige Rektoratsmitglied sorgt für die fristgerechte Erledigung und Antwort an die*den Hinweisgeber*in sowie eine allenfalls nötige interne Abstimmung von Konsequenzen, über die die Betriebsratsvorsitzenden in Kenntnis gesetzt werden.

Grundlage