TU Graz/ TU Graz/ Organisationsstruktur/

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen bietet Information und Unterstützung für alle Studierenden und Mitarbeitenden der TU Graz und Personen, die sich in einem Bewerbungsprozess an die TU Graz befinden. Sie alle können sich im Falle von Diskriminierung an Mitglieder des Arbeitskreises wenden. Personen können persönlich, auf Wunsch auch anonym, jedenfalls vertraulich, beraten werden.

Die Mitglieder des Arbeitskreises sind weisungsfrei und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Bei Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen können sich Angehörige der TU Graz an die Behindertenvertrauensperson der TU Graz wenden.

Ziele

  • Gleichstellung und Frauenförderung:
  • Gleichbehandlung aller Universitätsangehörigen ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung) gemäß B-GlBG

Infoportal: Sexuelle Belästigung

Hier finden Sie Informationen und Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt im Studien- und Arbeitsumfeld. Der AkG bietet auch persönliche Beratung für alle Mitarbeitenden und  Studierenden. Zum Infoportal

Zum Internationalen Frauentag 2021, ist die Dokumentation der Ausstellung FRAUEN WISSEN TECHNIK Einblicke in 100 Jahre Studium, Forschung und Lehre von Frauen an der TU Graz, erschienen.

Dokumentation herunterladen

Vorsitzende und Mitglieder

Vorsitzende

Gudrun HAAGE
Dipl.-Ing.
Tel.: +43 316 873 6078
gudrun.haagenoSpam@tugraz.at

1. Stellvertreter

Timotheus HELL
Dipl.-Ing. BSc
Tel.: +43 316 873 8547
hellnoSpam@tugraz.at

2. Stellvertreterin

Dorothee HIPPLER
Assoc.Prof. Dipl.-Geol. Dr.phil.-nat.
Tel.: +43 316 873 6878
dorothee.hipplernoSpam@tugraz.at

Mitglieder und Ersatzmitglieder

Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder

Funktionsperiode: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025

Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Mandellstraße 5/I
8010 Graz
akgnoSpam@tugraz.at
Lageplan 

Information, Koordination und Beratung

Alexandra FRANTHALL
Tel.: +43 316 873 6094
alexandra.franthallnoSpam@tugraz.at

Information, Koordination und Beratung

Michaela KRENN
Tel.: +43 316 873 6093
michaela.krennnoSpam@tugraz.at

Information, Koordination und Beratung

Nina STREN
Mag.phil. BA
Tel.: +43 316 873 6098
nina.strennoSpam@tugraz.at

Aufgaben des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Personalaufnahmeverfahren

Die Mitwirkung bei Personalaufnahmeverfahren von der Ausschreibung bis zur Aufnahme gehört zu den Hauptaufgaben des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Belästigung und Mobbing

Sexuelle Belästigung, Belästigung und Mobbing stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Der Arbeitskreis bietet vertrauliche Beratung und Unterstützung.

Im Zuge der Ausstellung 100 Jahre Frauenstudium an der TU Graz, die 2019 im Foyer der TU Graz stattgefunden hat, ist auch eine Kartenedeition mit aktuell an der TU Graz forschenden und lehrenden Wissenschafterinnen erschienen.

In Zusammenarbeit mit der Fotografin Renate Trummer sind mehr 25 Kurzportraits von Wissenschafterinnen und ihren aktuellen Forschungsschwerpunkten entstanden.

Kurzportraits von Wissenschafterinnen ansehen

Beratung und Unterstützung der Universität

Die Mitglieder des Arbeitskreises beraten und unterstützen das Rektorat, den Senat und andere Organisationseinheiten der Universität in Fragen der Gleichstellung der Geschlechter und der Frauenförderung.

Weitere Aufgaben

  • Durchführung von präventiven Maßnahmen, um Diskriminierung zu verhindern 
  • Erhebung von Beschwerden an die Schiedskommission einbringen 
  • Ausarbeitung eines jährlichen Tätigkeitsberichts für den Universitätsrat und das Rektorat
  • Unterstützung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Gender- und Diversität in Technik und Naturwissenschaften durch den Preis für Gender und Diversität

Rechtliche Grundlagen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist ein gemäß Universitätsgesetz eingesetztes Kollegialorgan, die Mitglieder sind bei der Ausübung ihrer Funktion unabhängig, weisungsfrei und unterliegen der Amtsverschwiegenheit. 

Weiterführende Informationen