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Beihilfen für Studierende

Studierende in Österreich können um finanzielle Unterstützung ansuchen. Hier finden Sie eine Übersicht über Beihilfen, die Sie beantragen können.

Familienbeihilfe

Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 24. oder 25. Lebensjahr Anspruch auf Familienbeihilfe.
Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Höhe der Familienbeihilfe finden Sie auf der Seite Familienbeihilfe für Studierende auf help.gv.at.

Wohnbeihilfe

Studierende mit keinem oder geringem Haushaltseinkommen können beim Land Steiermark um Wohnbeihilfe ansuchen. Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Wohnbeihilfe können Sie mit dem Wohnbeihilferechner vom Land Steiermark berechnen. Nähere Informationen zu Antrag und Gewährung von Wohnbeihilfe finden Sie auf der Webseite des Referats Beihilfen und Sozialservice.

Studienbeihilfe

Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe laut Studienförderungsgesetz.
Informationen zu Voraussetzungen, Antrag, und Höhe der Studienbeihilfe finden Sie auf der Seite Studienbeihilfe des BMWFW.

Berufstätige und ehemals berufstätige Studierende können statt der Studienbeihilfe ein SelbsterhalterInnenstipendium oder ein Studienabschlussstipendium erhalten.

SelbsterhalterInnenstipendium

Das SelbsterhalterInnenstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe. Studierende, die sich vor oder während des Studiums durch Arbeit mindestens 48 Monate lang finanziell selbst erhalten haben, können ein SelbsterhalterInnenstipendium beantragen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite SelbsterhalterInnenstipendium des BMWFW.

Studienabschlussstipendium

Das Studienabschlussstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe. Berufstätige Studierende, die in der Abschlussphase ihres Studiums die Berufstätigkeit aufgeben, können ein Studienabschlussstipendium beantragen.
Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Antrag finden Sie auf der Seite Studienabschlussstipendium des BMWFW.

Sozialleistungen über die HTU Graz

Mensabeihilfe

Studierende der TU Graz erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Mensabeihilfe von 320 Euro pro Semester. Diese wird vom Land Steiermark finanziert.
Sie können die Mensabeihilfe über die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Graz (HTU) beantragen. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite Mensabeihilfe der HTU.

Mensastempel

Der Mensastempel ist eine Unterstützung der HTU Graz für alle Studierenden. Mit dem Mensastempel erhalten Sie in teilnehmenden Mensen einen Rabatt auf Menüs. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Mensastempel der HTU.

Sozialtopf der HTU

Alle Studierenden, die finanzielle Probleme haben, können unter bestimmten Voraussetzungen um finanzielle Unterstützung aus dem Sozialtopf der HTU Graz ansuchen. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite Sozialtopf der HTU.