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Finanzierung und Förderungen

Für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten an der TU Graz können Sie verschiedene Ermäßigungen von der TU Graz und Förderungen von externen Einrichtungen erhalten. Zusätzlich können Sie Ihre Weiterbildungskosten steuerlich absetzen.

Einige Finanzierungsmöglichkeiten sind auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmen in Österreich beschränkt.

Ermäßigungen

Für einige Angebote der universitären Weiterbildung können Sie folgende Ermäßigungen erhalten:
  • Frühbucherbonus
  • Rabatt für Unternehmen, die mehrere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter anmelden
  • Rabatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Graz
  • Rabatt für Studierende der TU Graz
Die Ermäßigungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Weiterbildungsangebots.

Förderungen

Verschiedene Einrichtungen bieten Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsaktivitäten an. Kontaktieren Sie die jeweilige Förderstelle, um individuell auf Sie zutreffende Informationen zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung lediglich Ihrer Information dient und die TU keine Garantie für die Gewährung einer Förderung übernimmt.

Datenbanken für Fördermöglichkeiten allgemein

National


International

  • Österreichischer Auslandsdienst (OeAD): Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung
    www.grants.at
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Deutschland): Förderdatenbank – Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU
    www.foerderdatenbank.de
  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Stipendien für deutsche und ausländische Studierende und Wissenschafter/innen
    www.daad.de
  • EU-Förderung: Erasmus+
    https://bildung.erasmusplus.at/

Förderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer / Unternehmen

Allgemein


Bundesländer:

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

  • Stadt Wien – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds: Förderungen

Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten

  • Unselbständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
  • Selbständige Erwerbstätige können Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anführen.
  • Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, haben Anspruch auf einen Bildungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) oder eine Bildungsprämie gemäß § 108 c Einkommenssteuergesetz (EStG).

Nähere Informationen über die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Bildungsdarlehen

Bildungskredite werden vor allem von Bausparkassen angeboten. Im Allgemeinen können damit Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die damit zusammenhängenden Kosten (Bücher, Lernunterlagen, Reise- und Aufenthaltskosten usw.) finanziert werden.

Bitte informieren Sie sich direkt beim Anbieter über Voraussetzungen und Konditionen.

Zahlungs- und Stornobedingungen

Die Zahlungs- und Stornobedingungen entnehmen Sie bitte dem Bewerbungs- bzw. Anmeldeformular des jeweiligen Programms.