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Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen − für Mitarbeitende

Je nach Staatsangehörigkeit benötigen Sie für die Einreise nach Österreich ein Visum und bei längerem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis. 
Hier erfahren Sie, ob Sie ein Visum oder einen Aufenthaltstitel benötigen, welche Variante für Sie geeignet ist, wo Anträge einzureichen sind usw.

Wissenswertes

  • Der Aufenthaltstitel hängt von Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer und der Art des Aufenthaltes ab. Sie sollten den passenden Titel zu Ihrer gewünschten Aufenthaltsdauer und -art wählen.
  • Angehörige aus EU-, EWR-Staaten und der Schweiz:
    keine Visumspflicht bei Einreise (Reisepass bzw. Personalausweis erforderlich), Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten bei der Inlandsbehörde (Land Steiermark, Abteilung 3 – Referat Aufenthalts- und Sicherheitswesen) melden und eine Anmeldebescheinigung beantragen.
    Sie müssen für die Anmeldebescheinigung eine Mindesthöhe an vorhandenen Unterhaltsmitteln nachweisen. Informationsblatt der TU Graz: Anmeldebescheinigung für EWR- und Schweizer Bürgerinnen und Bürger (auf Englisch)
  • Angehörige aus Nicht-EU-Staaten, sogenannte „Drittstaaten“:
    bitte erkundigen Sie sich bei der Österreichischen Vertretungsbehörde bezüglich Ihrer Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.

Zu beachten

Für Drittstaatenangehörige:

  • Bitte achten Sie darauf, Ihren Einreise- und Aufenthaltstitel rechtzeitig zu beantragen. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie daher bitte so früh wie möglich einen Termin bei der österreichischen Vertretungsbehörde, und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie mitnehmen müssen.  
  • Je nach Aufenthaltstitel sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen, wie etwa beim Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. Informationen zu Aufenthaltsmodalitäten für Ihre Familienangehörigen entnehmen Sie bitte der Kategorie Ihres Aufenthaltstitels: Übersicht über die österreichischen Aufenthaltstitel für Studium und Forschung
  • Für die Beantragung eines Einreise- bzw. Aufenthaltstitels benötigen Sie den Nachweis über eine Unterkunft. 

Allgemeine Informationen zu Einreise und Aufenthalt

  • Unter www.help.gv.at im Bereich "Leben in Österreich" finden Sie Informationen über den Aufenthalt in Österreich über Visa für Österreich, sowie die jeweiligen Voraussetzungen, Fristen und zuständigen Stellen.
  • Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie Informationen zu Niederlassung und Aufenthalt (Aufenthaltstitel etc.).
  • Finden Sie heraus, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen.

Beratungsangebote der TU Graz – Welcome Center

Bei Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel, Einreise nach Österreich und Ankunft in Graz wenden Sie sich bitte an das  

Welcome Center der TU Graz

Lessingstraße 31/I
A-8010 Graz
Tel.: +43 316 873 6427
welcomecenternoSpam@tugraz.at
www.tugraz.at/go/welcome-center