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Banken, Steuern und Versicherungen − für Mitarbeitende

Das Bank-, Steuer- und Versicherungswesen in Österreich ist vielschichtig, aber mit den passenden Informationen und kompetenter Unterstützung gut zu bewältigen.
Hier erfahren Sie mehr über Kontoeröffnung, Zahlungsmöglichkeiten, Versteuerung Ihres Einkommens etc.

Angebote der TU Graz

Für internationale Mitarbeitende stellt das Welcome Center eine englische Informationspräsentation zum Thema Arbeitnehmererklärung (L1) und eine englische Ausfüllhilfe für das FinanzOnline und zur Verfügung.

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte das Welcome Center.

Wissenswertes – Steuern

Das Steuerwesen in Österreich ist komplex und immer wieder Änderungen unterworfen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen – hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen rund um Einkommenssteuer, ArbeitsnehmerInnenveranlagung, Pendlerpauschale, internationales Steuerrecht usw. Euraxess Austria bietet einen kompakten Überblick zu Steuern und Gehalt. Unterstützung erhalten Sie auch von Steuerberaterinnen und Steuerberatern.

Wissenswertes – Banken

  • Sie können bei verschiedenen Banken ein Girokonto eröffnen. Dieses dient der Zahlungsverkehrsabwicklung.
  • Kreditkarten werden in den meisten größeren Geschäften akzeptiert.  
  • Mit einer Bankomatkarte können Sie Geld an Bankomaten (Geldautomaten) beheben – diese sind mit einem blau-grünen „B“ gekennzeichnet.  
  • Mit Bankomatkarten können Sie auch kontaktlos, d. h. durch Hinhalten der Karte an das Terminal, bezahlen.
  • Banken können Gebühren für die Auflösung eines Kontos verlangen.

Allgemeines über Steuern

Wissenswertes – Versicherungen

  • Für selbständig und unselbständig Erwerbstätige und deren Angehörige gibt es eine verpflichtende Versicherung, die Sozialversicherung, bestehend aus Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung. Einen Überblick über Versicherungen für Mitarbeitende erhalten Sie auf help.gv.at.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung eines Einreise- bzw. Aufenthaltstitels den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung benötigen.

Beratung