mibla-archiv.tugraz.at/11_12/Stk_16e/Curricula_TechnischenWissenschaften.pdf
) Die Dissertantin/der Dissertant hat im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Betreuungszusage vorzulegen. Bei Zulassung wird eine Ausbildungsvereinbarung geschlossen, die von Dissertantin/Dissertant
werden alle angebotenen Studienrichtungen in 13 Doctoral Schools zusammengefasst. Jede Dokto- randin/jeder Doktorand wird einer Doctoral School zugeordnet und via Ausbildungsvereinbarung unter
Abschluss der im Studienplan erwähnten Ausbildungsvereinbarung. Diese Ausbildungsvereinbarung enthält auch die Verpflichtung der Doktorandin/des Doktoranden, Ausbildungszeit an der TU Graz zu verbringen
mibla-archiv.tugraz.at/06_07/Stk_7b/Dr_Naturwiss_2007.pdf
Ausbildungsvereinbarung geschlossen, die von Doktorandin/Doktorand, Betreuerin/Betreuer und dem studienrecht- lichen Organ unterzeichnet wird.6) (2) Die Betreuerin/der Betreuer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, dass
mibla-archiv.tugraz.at/06_07/Stk_7a/Dr_studium_techn_Wiss_2007.pdf
Zulassungsverfahrens eine Betreuerin/einen Betreuer vorzuschlagen. Bei Zulassung wird eine Ausbildungsvereinbarung geschlossen, die von Doktorandin/Doktorand, Betreuerin/Betreuer und dem studienrecht- lichen Organ