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11a. Stück, 14. März 2019

90. Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senates und Bestellung von Mitgliedern für die vom Senat einzurichtenden Kollegialorgane der TU Graz

Der Senat hat in seiner Sitzung am 11. März 2019 die Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senates und Bestellung von Mitgliedern für die vom Senat einzurichtenden Kollegialorgane der TU Graz beschlossen.

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senates und Bestellung von Mitgliedern für die vom Senat einzurichtenden Kollegialorgane – download pdf-file.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin