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Statuten Doctoral School Informatik 1.10.2020

/der Betreuer gemeinsam eine Ausbildungsvereinbarung. Die Betreuerin/der Betreuer ist auch dafür verantwortlich, die jährlichen Fortschrittsberichte der Doktorandin/des Doktoranden bis spätestens zum

DrSchool-Elektrotechnik Statuten 062020

Zwischenergebnisse und Ergebnisse. Die im Rahmen der Dissertation zu bearbeitende Forschungsfrage ist zu Beginn in Form der schriftlichen Ausbildungsvereinbarung festzulegen, im TUGonline zu hinterlegen, und vom

DrSchool Maschinenbau Statuten 062020

drei Schritten: Der Betreuungszusage durch die Betreuer*innen (§4 Curriculum), der Zulassung zum Doktoratsstudium durch die Studienabteilung (§2 Curriculum) und der Zeichnung der Ausbildungsvereinbarung

DrSchool Chemie Statuten 062020

Ausbildungsvereinbarung, die dem studienrechtlichen Organ vorzulegen ist und von der Betreuerin/vom Betreuer bestätigt werden muss. Der Ausbildungsvereinbarung ist eine Kurzbeschreibung des Dissertationsvorhabens

Curriculum 2019 DrTechWiss 26012019 B

Betreuungszusage vorzulegen. Bei Zulassung wird eine Ausbildungsvereinbarung geschlossen, die eine Kurzbeschreibung des Dissertationsvorhabens enthält. Sie wird von Dissertantin/Dissertant, Betreuerin/Betreuer und

Curriculum 2019 DrRerNat 26012019 B

) Die Dissertantin/der Dissertant hat im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Betreuungszusage vorzulegen. Bei Zulassung wird eine Ausbildungsvereinbarung geschlossen, die eine Kurzbeschreibung des

Workflow internationale Doktoratsstudierende mit Dienstverhaeltnis Deutsch

TU Graz den Arbeitsvertrag in der Personalabteilung unterzeichnen. Hierfür müssen die Originalunterlagen vorgelegt werden. Die Ausbildungsvereinbarung für das Doktoratsstudium wird über das Dekanat der

Curriculum Doktoratsstudium Technische Wissenschaften

) Die Dissertantin/der Dissertant hat im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Betreuungszusage vorzulegen. Bei Zulassung wird eine Ausbildungsvereinbarung geschlossen, die von Dissertantin/Dissertant

Curriculum Doktoratsstudium Naturwissenschaften

Betreuungszusage vorzulegen. Bei Zulassung wird eine Ausbildungsvereinbarung geschlossen, die von Dissertantin/Dissertant, Betreuerin/Betreuer und dem studienrechtlichen Organ unterzeichnet wird. (2) Die Betreuerin

Wissensbilanz 2010 Teil4

werden alle angebotenen Studienrichtungen in 13 Doctoral Schools zusammengefasst. Jede Dokto- randin/jeder Doktorand wird einer Doctoral School zugeordnet und via Ausbildungsvereinbarung unter

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