Notifizierung

Gemäß Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 vom 9. März 2011 in der Fassung der delegierten Verordnung (EU) 265/14 vom 18.Februar 2014 und der Berichtigung vom 8. April 2015 obliegt die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten folgenden notifizierten Stellen:
  • Produktzertifizierungsstellen für die Bewertungssysteme 1+ und 1
  • Zertifizierungsstellen für die werkseigene Produktionskontrolle - Bewertungssystem 2+
  • Prüflabor für die Typprüfung (Erstprüfung) für das Bewertungssystem 3
Die Festlegung des Bewertungssystems erfolgt auf Basis entsprechender Mandate der EU-Kommission in der jeweiligen harmonisierten Europäischen Norm bzw. Europäischen technischen Bewertung (ETA) Auf Basis ihrer Akkreditierungen als Zertifizierungsstelle gemäß EN ISO 17065 bzw. als Prüfstelle gemäß EN ISO 17025 ist die TVFA für alle drei Bereiche durch das BMWFW als befugte Stelle notifiziert. Die Zertifizierungsstelle TVFA-ZERT ist damit berechtigt, Bescheinigungen (Zertifikate) über die Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (Systeme 1+ und 1) bzw. die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle (System 2+) auszustellen. Hersteller dürfen auf Basis einer entsprechenden Leistungserklärung die CE-Kennzeichnung auf ihre Produkte anbringen, sobald für diese Produkte die entsprechenden Zertifikate vorliegen. Bei Produkten, die dem System 3 zugeordnet sind, dürfen Hersteller die CE-Kennzeichnung auf ihre Produkte anbringen, sobald ein Erstprüfungsbericht einer notifizierten Prüfstelle vorliegt. Der Notifizierungsumfang kann über die NANDO-Datenbank eingesehen werden.

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Kontakt
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Jutta Walther
Dipl.-Ing.
Tel.
+43 316 873 - 7658