IWB/Forschung/Sicherheit

Sicherheit wasserbaulicher Anlagen

Anlagen des Wasserbaus, im besonderen Speicher und Sperrbauwerke, sind für die Entwicklung und den Wohlstand einer Gesellschaft von großer Bedeutung. In Österreich dienen Speicherbecken der Energieerzeugung und -speicherung aus Wasserkraft, dem Hochwasserschutz, der Bewässerung und auch dem Betrieb von Beschneiungsanlagen.

Wegen des hohen Gefährdungspotentials von Stauanlagen sind zur Gewährleistung der Sicherheit strenge Kriterien zu erfüllen. Diese beziehen sich sowohl auf die Planung und Errichtung einer Anlage, auf deren Überwachung über die gesamte Lebensdauer als auch auf Vorkehrungen bei einer allfälligen Gefahrensituation. Das System zur Gewährleistung der Talsperrensicherheit bestehender Anlagen umfasst in Österreich drei Ebenen. Dies ist der Betreiber, die Talsperrenaufsicht der Länder und die Talsperrenüberwachung des Bundes.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Talsperren liegt generell beim Betreiber. Er hat die Anlagen entsprechend zu überwachen und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Instandsetzung bzw. Anpassung an den Stand der Technik auszuführen. Für diese Aufgaben hat er einen Talsperrenverantwortlichen zu nominieren, der für alle technischen und organisatorischen Aspekte zur Gewährleistung der Talsperrensicherheit zuständig ist und daher eine entsprechende Schlüsselposition im Unternehmen innehaben muss. Für eine ständige Erreichbarkeit ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellvertretern zu bestellen.

Die Talsperrenaufsicht des Landes (2. Überwachungsebene) nimmt sowohl an den Jahresbegehungen des Talsperrenverantwortlichen als auch an den 5-Jahresüberprüfungen durch den Unterausschuss der Staubeckenkommission teil. Bei einer Gefahrensituation wäre die Talsperrenaufsicht des Landes zu verständigen und der Talsperrenverantwortliche hätte mit ihr insbesondere die Maßnahmen im Rahmen des Flutwellenalarmplans abzustimmen.
Die Talsperrenüberwachung des Bundes (3. Überwachungsebene) prüft die Jahresberichte des Talsperrenverantwortlichen und überprüft alle fünf Jahre die Anlagen vor Ort (5-Jahresüberprüfungen). Diese Überprüfungen werden vom sogenannten Unterausschuss für Talsperrenüberwachung der Staubeckenkommission durchgeführt. Dieser besteht aus fachlich einschlägig befassten Vertretern des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und externen, unabhängigen Experten für Geologie und Dammbau bzw. Betonsperren.
Das Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft ist in der wissenschaftlichen Ausbildung, der beruflichen Weiterbildung wie auch in nationalen und internationalen Gremien aktiv.


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