Die steigende Anzahl der erneuerbaren Energien und die damit zusammenhängende höhere Komplexität des Gesamtsystems erfordert eine harmonisierte Richtlinienfestlegung für alle Typen von Stromerzeugungsanlagen um die Stabilität des Gesamtverhaltens des Systems gewährleisten zu können. Im Jahr 2016 wurden die EU-weiten Richtlinien „Requirements for Generators“ veröffentlicht und national im Jahr 2019 in Österreich implementiert. Seither existieren mehrere Erneuerungen der TOR Erzeuger und auch Richtlinien für den Konformitätsnachweis von Stromerzeugungsanlagen in Österreich (RKS-AT).
Das Institut für Elektrische Anlagen und Netze ist federführend im Bereich des Konformitätsnachweises für Stromerzeugungsanlagen, weshalb es auch für die Erstellung der geltenden Richtlinien für den Konformitätsnachweis in Österreich (RKS-AT) initial beauftragt wurde und weiterhin für die Instandhaltung und Weiterentwicklung zuständig ist.
Die Art und Weise, wie technische Anforderungen bestmöglich sowohl durch Tests als auch über Berechnungen nachgewiesen werden können und wie sich unterschiedliche Nachweismethoden auswirken ist ein laufender Fokus unserer Untersuchungen.
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