• Die Ankündigung von Prüfungsterminen erfolgt über Anschläge an der Informationstafel und die Homepage des Instituts für Health Care Engineering. Studierende werden gebeten, sich rechtzeitig vor dem vorgesehenen Prüfungstermin über die Abhaltung der Prüfung zu vergewissern, um über Änderungen aufgrund dienstlicher Verhinderung oder Krankheit informiert zu sein:
  • Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt grundsätzlich von den Studierenden selbst über das TUGonline Prüfungsmanagement-System mit Hilfe des zugewiesenen PIN Codes, den Studierende bei der Erstanmeldung zum Studium erhalten haben.
  • Die Abmeldung von Prüfungen muss spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt erfolgen.
  • Das Nicht-Antreten zu Prüfungsterminen kann eine befristete Prüfungssperre bis zu 56 Tage zur Folge haben.

Prüfungsvorbereitung

  • Um Studierende bei der Erarbeitung des Lehrstoffes und der Vorbereitung zur Prüfung zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, offene Fragen in Sprechstunden abzuklären. Um den Randbedingungen der Studierenden möglichst entgegen zu kommen, wird als Service kein fixer Sprechstundentermin festgelegt, sondern besteht die Möglichkeit Sprechstundentermine individuell mit den Vortragenden zu vereinbaren.

Vorlesungen

  • Prüfungen über Vorlesungen werden grundsätzlich mündlich abgehalten.
  • Falls schriftliche Prüfungen mit dem Vortragenden vereinbart wurden, ist die Prüfungsordnung (siehe unten) für schriftliche Prüfungen zu beachten.
  • Grundsätzlich sind die Mitglieder des Institutes im Sinne der Studierenden bestrebt, jeden Monat (ausgenommen Ferienmonate) einen Prüfungstermin anzubieten.
  • Im Sinne eines erfolgreichen Studienfortschrittes wird bei ausreichendem Interesse und Einhaltung der vereinbarten Randbedingungen auch in den Ferien die Möglichkeit angeboten, zu vereinbarten Sonderterminen zu Prüfungen anzutreten.
  • An den vorgesehenen regulären Prüfungsterminen ist es grundsätzlich möglich, zu Prüfungen zu allen Vorlesungen anzutreten.

Laborübungen

  • Laborübungen sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter
  • Zur Überprüfung der Vorbereitung auf die Laborübungen werden am Beginn jeder Laborübung kurze schriftlich zu beantwortende Kontrollfragen gestellt.
  • Am Ende jeder Laborübung erfolgt durch die Studierenden eine auch als Vortragsübung gedachte Übungseinführung für die nachfolgende Gruppe in Form eines beurteilten Kurzreferates.
  • Über jede Laborübung ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das pro Gruppe auch gemeinsam angefertigt werden darf.
  • Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus den gewichteten Summen der Beurteilungen der Kontrollfragen, Übungseinführungen und der Protokollausfertigungen.

Prüfungsordnung für schriftliche Prüfungen

  • Die Entgegennahme der Angabe gilt als Antritt zur Prüfung.
  • Bei der Prüfung darf NUR (gestempeltes) Institutspapier verwendet werden!
  • Jedes Blatt Papier ist mit Name und Matrikelnummer zu versehen.
  • Nummerieren Sie nach Möglichkeit alle Blätter durch.
  • Die Angabezettel sind mit Name und Matrikelnummer zu versehen und müssen mit der Prüfung abgegeben werden!
  • Sie benötigen für die Prüfung lediglich Ausweis und Stift. Es dürfen keinerlei weitere Hilfsmittel verwendet werden (Handys, Taschenrechner, Skripten, etc.)
  • Prüfungen, die unter Zuhilfenahme von unerlaubten Hilfsmitteln angefertigt werden, werden für nichtig erklärt. Der Antritt wird auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet.
  • Persönliche Gegenstände und unerlaubte Hilfsmittel (Skripten, Handys, Taschen, Jacken etc.) sind während der Prüfung außerhalb der Reichweite des Studierenden (z. B. am Gang) zu verwahren. 
  • Alles was nicht lesbar ist, wird nicht bewertet!
Kontakt
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Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte
Stremayrgasse 16/II
8010 Graz Tel.: +43 (0) 316 / 873 - 7378
Fax: +43 (0) 316 / 873 - 107378
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hce.tugraz.at

 

Leiter
Univ.-Prof. Dr. Christian Baumgartner