Zulassungen zu Doktoratsstudien können im aktuellen Semester jederzeit bis längstens zehn Tage vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist des nachfolgenden Semesters erfolgen.
Internationale Studienwerberinnen und -werber: Zulassung und Fristen
Mit der Betreuungszusage melden Sie sich während der Zulassungsfrist im Studienservice der TU Graz zum Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften
oder zum Doktoratsstudium der Naturwissenschaften
an.
Wenn Sie Ihr Diplom- bzw. Masterstudium an der TU Graz absolviert haben, brauchen Sie lediglich die Betreuungszusage für die Zulassung zum Studium. Absolventinnen und Absolventen anderer anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtungen erhalten Informationen zu den benötigten Unterlagen für die Zulassung persönlich im Studienservice der TU Graz oder per E-Mail an study. @tugraz.at
Nach der Zulassung zum Studium schließen Sie eine Ausbildungsvereinbarung mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab. Darin wird folgendes festgehalten:
Nähere Informationen für Studierende der TU Graz im Intranet TU4U: Ausbildungsvereinbarung.
Nähere Informationen für Lehrende der TU Graz im Intranet TU4U: Ausbildungsvereinbarung.