Zentraler OA-Publikationsfonds an der TU Graz Förderantragskriterien

Um Mittel aus dem Open Access-Publikationsfonds beantragen zu können, müssen folgende Förderkriterien erfüllt sein:

1.    Gefördert werden:
 
a.  Artikel in Open Access-Zeitschriften. Diese Zeitschriften müssen im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein und somit gewährleisten, dass Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie z.B. Peer Review durchgeführt werden. Artikel sind mit einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY oder CC BY-SA) zu publizieren und müssen sofort nach Erscheinen frei zugänglich und ihre Verbreitung somit erlaubt sein.
 
b.  Artikel in Verlagszeitschriften. Diese Artikel können „freigekauft“ werden, wenn sie unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY oder CC BY-SA) publiziert werden, die TU Graz aber keine Subskriptionsgebühren dafür zahlt (kein Double Dipping). Ausnahme: es besteht zusätzlich zur Subskription ein Verlagsabkommen, in welchem OA Publizieren beinhaltet ist.
 
2.    Nicht gefördert werden Artikel, die im Rahmen von FWF-Projekten*, EU-Projekten oder vorwiegend extern geförderter Forschung veröffentlicht werden und andere Gebühren wie z.B. colour- oder page-charges (für überlange Artikel)..

3.    Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Gefördert werden maximal 3 Publikationen pro Jahr und Autor*in.

4.    Pro Artikel wird eine maximale Publikationsgebühr (Article Processing Charge – APC) von 2.500 Euro (inkl. USt) erwartet. Auch für Einreichungen bei Verlagen wie Frontiers, BMC und MDPI kann nur der oben genannte Betrag gefördert werden.

5.    Der*die korrespondierende Autor*in (corresponding author") gehört der Technischen Universität Graz (TU Graz) an. Gibt es mehrere korrespondierende Autor*innen, muss der*die Antragsteller*in zugleich einreichende*r Autor*in („submitting author“) sein.

6.    In der Publikation bzw. auf der Website der Zeitschrift wird die Organisationszugehörigkeit entsprechend der „Richtlinie zur standardisierten Angabe der Affiliation bei Publikationen und Forschungsprojektenvermerkt.

7.    Antragstellende tragen im Fall einer Förderzusage dafür Sorge, dass im Artikel ein "Acknowledgement“ erscheint, das auf die Förderung durch den Publikationsfonds der TU Graz hinweist: "Supported by TU Graz Open Access Publishing Fund."

8.    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Sind die bereitgestellten Fördermittel aus dem Publikationsfonds erschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

9.    Förderungen sind nur für Neueinreichungen möglich. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten APCs ist nicht möglich.
 
10.   Von der TU Graz geförderte Artikel werden im OA-Repositorium TUGraz Open Library deponiert.

 

* Für FWF-Publikationen beim Institute of Physics (IOP) gibt es hier eine Ausnahme: diese werden 2023 im Rahmen des Abkommens gefördert und mit dem FWF gegenverrechnet. Achtung: die OA Policy des FWF ist einzuhalten.

 

Bitte richten Sie Förderanfragen an das Open Access-Team:
 

Bibliothek und Archiv
Zeitschriftenmanagement, Open Access und Digitalisierung

Franz Pichler
Tel: +43 316 873 6677

Dipl.-Ing. Elisabeth Rosenberger
Tel: +43 316 873 6613


E-Mail: openaccess.bibliotheknoSpam@tugraz.at

 

Kontakt
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