Benutzungsordnung

Die Archivbenutzerin/der Archivbenutzer anerkennt und befolgt folgende Punkte:

1. Die Benutzerin/der Benutzer hat ihr/sein ernsthaftes, wissenschaftliches, künstlerisches oder berufliches Interesse glaubhaft zu machen.

2. Taschen, Mäntel, Jacken, Schirme etc. sind ausnahmslos in der Garderobe abzulegen. Das Rauchen, die Mitnahme bzw. der Verzehr von Speisen oder Getränken ist verboten. Den Anweisungen des Archivpersonals ist in allen Räumlichkeiten Folge zu leisten.

3. Die Benutzerin/der Benutzer erklärt für sich und für die durch sie/ihn vertretene Institution die Zustimmung zur Gebührenordnung. Diese liegt zur Einsichtnahme auf.

4. Bücher und Zeitungen dürfen nur in Absprache mit der Archivleitung kopiert werden. Für jede andere kostenpflichtige Kopie ist vorher eine Genehmigung durch das Archivpersonal einzuholen. Ebenso gilt dies für das Anfertigen von Fotos und Digitalisaten.

Das eigenständige Anfertigen von Reproduktionen ist nicht gestattet. Eine gesonderte Preisliste für Fotos liegt der Benutzerordnung bei.

5. Generell ist das Fotografieren nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen für Studierende sind mit der Archivleitung zu besprechen. Bei Fotobestellungen muss ein Fotoauftrag ausgefüllt und vom Auftraggeber unterschrieben werden. Die Aufnahmen bzw. Herstellung von Negativen erfolgt nur nach Bezahlung der Rechnung. Ob analoge oder digitale Aufnahmen beauftragt werden, entscheidet das Archivpersonal.

6. Zum Schutz der Objekte ersuchen wir alle Benutzerinnen und Benutzer:

  • die benutzten Blätter, Pläne, Bücher etc. mit größter Sorgfalt zu behandeln.
  • ausschließlich mit weichem Bleistift zu arbeiten.
  • für den Umgang mit den ausgehändigten Unterlagen die speziellen Anweisungen des Personals zu beachten.

7. Die Benutzerin/der Benutzer haftet für allfällige Schäden an Objekten.

8. Dem Archiv ist kostenlos ein schriftliches Exemplar der erstellten Arbeit zu überlassen.

9. Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich, verwendete Quellen und Bilder mit dem Beisatz „Architekturarchiv Steiermark“ zu zitieren.

 

 

Benutzungsordnung

Kostenbeitrag
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Digitales Bildmaterial:
Scan in Druckqualität 9,00 € 
Jeder Folgescan 3,00 €

SW-Xerokopien:
DIN A4 0,20 €, DIN A3 0,30 € 
Farbxerokopien:
DIN A4 0,40 €, DIN A3 0,60 €

Verwendungsentgelte:
Einmalige Verwendung von Vorlagen (SW und Farbe) in Publikationen kommerziellen Zwecks 40,00 €
Einmalige Verwendung (TV, Film, Neue Medien, Internet) für kommerzielle Zwecke 100,00 €

Für Studierende und nicht-kommerzielle Zwecke fallen keine Kosten an