Sicherheitshinweise

Allgemein

Die Befolgung von Sicherheitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für alle Tätigkeiten am Institut für Festkörperphysik.
Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen wie Brandschutz und Erster Hilfe gelten für den gesamten Institutsbereich.
Zusätzliche Sicherheitsvorschriften sind aufgrund zusätzlicher Gefährdungspotentiale in speziellen Bereichen (ausgewiesene wissenschaftliche Labors und Werkstätten) anzuwenden.
Für Fragen bezüglich Sicherheit hat die Technische Universität Graz als auch das Institut für Festkörperphysik Sicherheitsbeauftragte bzw. Ansprechpersonen benannt.

Jeder Dienstunfall ist unverzüglich der Abteilung zu melden.
 

Die Personalabteilung ist verpflichtet, die Meldung des Dienstunfalls innerhalb von 5 Tagen dem jeweiligen Versicherungsträger weiter zu leiten, damit keine Nachteile für den/die betroffene/n Mitarbeiter/in entstehen.

Besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten in den speziellen Bereichen für chemische Materialien, ionisierende Strahlung, Laserlicht, elektrische Spannung – Hochspannung, Vakuum, Hochdruckflaschen, Kühlmedien für Tieftemperatur. Arbeiten in den speziellen Bereichen dürfen nur während der offiziellen Betriebszeit des Institutes (werktags, Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr) und wenn möglich im Beisein einer zweiten Person durchgeführt werden. Grundsätzlich verboten ist das Arbeiten allein (ohne eine zweite anwesende Person) außerhalb der offiziellen Betriebszeiten des Institutes.

Für die Durchführung von Lehrveranstaltungen in wissenschaftlichen Labors oder Werkstätten des Institutes (Laborübungen aber auch Diplomarbeiten und Dissertationen) muss jeder Student über die allgemeinen Richtlinien zum Verhalten in einem Labor informiert sein. Die Vorstellung dieser Richtlinien wird generell für Studenten der Technischen Physik in der Laborübung „Technische Grundpraxis in der Physik“ durchgeführt. Die Betreuer von weiterführenden Lehrveranstaltungen in Labors oder Werkstätten sind für die entsprechende technische und sicherheitstechnische Einschulung der Studenten auf den Geräten verantwortlich. Für das Verhalten im chemischen Labor wurden eigene Richtlinien erstellt.

Im Falle eines Unfalles gibt es verschiedene Möglichkeiten dass die Unfall- und Folgekosten von Versicherungen gedeckt sind. Verursacht ein Student einen Unfall so sind die Folgekosten durch die Unfall- und Haftpflichtversicherung der österreichischen Hochschülerschaft gedeckt. Dazu muss der Student allerdings im laufenden Semester inskribiert sein, im Falle der Nichtinskription ist der jeweilige Student versicherungsmäßig nicht gedeckt. Verursacht ein Angestellter der Universität einen Unfall so sind die Kosten durch die Bedienstetenhaftpflichtversicherung der TUGraz gedeckt. Voraussetzung zu einer Abdeckung der Unfall- und Folgekosten von seiten einer Versicherung ist kein grob-fahrlässiges Handeln das strafrechtliche Verfolgung des Unfallverursachers nach sich zieht. Beispiele dazu wären z.B.: die Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften, das Nichtverwenden von Sicherheitshilfmittel (Schutzbrille in chemischen Labors, Laserschutzbrille, etc…) oder das Nichtbefolgen der Weisungen des Arbeitsinspektorates.

Brandschutz

Verhalten im Brandfall:
erste Reaktion: Wenn Sie geübt sind, versuchen Sie bei der Entstehungsphase einen Löschversuch, aber begeben Sie sich nicht unnötig in Gefahr. Gelingt Ihr Löschversuch nicht sofort, verlassen Sie den Brandraum. Schließen Sie die Türe hinter sich zum Brandraum aber verriegeln Sie sie nicht. zweite Reaktion: Kontaktieren Sie telefonisch die Feuerwehr über die Notrufnummer 122, informieren Sie die Feuerwehr über den genauen Ort des Brandes und die Brandursache.

Verhalten in Fall von Brandalarm:

Brandalarm wird über einen hausinternen Sirenenton ausgelöst. In diesem Fall verlassen Sie bitte das Gebäude indem Sie die Fluchtwege benutzen. Die Fluchtwege sind durch grüne Leuchtanzeigen bei den jeweiligen Ausgängen der Labors bzw. des Instituts markiert. Begeben Sie sich zum Sammelplatz des Institutes auf dem Parkplatz Petersgasse 14/16. Die wichtigste Frage für die anrückenden Feuerwehrleute: Wird ein Mensch vermisst, bzw. befindet sich eventuell ein Mensch noch im Gebäude?

Erste Hilfe

Im Fall von Notfallsituationen brauchen verletzte oder erkrankte Personen schnelle Hilfe die von Ersthelfern noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes durchgeführt werden muss. Diese Hilfe ist oft lebensrettend oder hilft Folgeschäden zu verhindern.

Die Leistung von Erster Hilfe ist eine rechtliche Pflicht. Aufgrund der österreichischen Strafgesetzordnung ist jede Person verpflichtet in jedem Fall von Unglücksfällen der in Not geratenen Person nach eigenen Möglichkeiten zu helfen. Im Falle eines Notfalles bitte selbst helfen, den Ersthelfer kontaktieren und gegebenenfalls den Notruf des Rettungsdienstes 144 benutzen.

Für Erste Hilfe Leistung stehen in den Labors und Werkstätten Verbandskästen zur Verfügung. Auch bei kleineren Verletzungen sollen diese Verbandskästen verwendet werden.

Spezielle Bereiche

Wissenschaftliche Labors und Werkstätten des Institutes für Festkörperphysik, in diesen Bereichen gelten aufgrund besonderer Gefährdung spezielle Sicherheitsvorschriften.

Das Arbeiten in diesen speziellen Bereichen sollte nur während der offiziellen Betriebszeit des Institutes (werktags, Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr) und wenn möglich im Beisein einer zweiten Person durchgeführt werden. Grundsätzlich verboten ist das Arbeiten allein (ohne eine zweite anwesende Person) außerhalb der offiziellen Betriebszeiten des Institutes.

Für die Einführung der Mitarbeiter in die Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Labors sind im Fall der Studenten die Betreuer der Lehrveranstaltungen, im Falle von wissenschaftlichen Mitarbeitern die Projektleiter und im Falle von anderen Institutsmitgliedern der Institutsvorstand zuständig.

Petersgasse 16, Kellergeschoss: Röntgenlabor (PHK1-002 & PHK1-006), Laboren (PHK1-120, PHK1-124 & PHK1-002F)
Petersgasse 16, erster Stock: chemisches Präparationslabor (PH01-130), Labor LAMPSe (PH01-146)
Petersgasse 16, zweiter Stock: Labor (PH02-136) & (PH02-148)
Petersgassen 16, dritter Stock: Labor (PH03-136), Labor (PH03-140), Labor Praktikum (PH03-150)

Sicherheitsbeauftragte

Peter Hadley, Institutsvorstand, E-Mail, Tel: 8967
gesamtverantwortlich für die Arbeitssicherheit am Institut für Festkörperphysik

Roland Resel, Strahlenschutzbeauftragter, E-Mail,  Tel: 8476, 8469
verantwortlich für den Umgang mit ionisierender Strahlung

Ansprechpersonen für Sicherheit am Arbeitsplatz

vertritt die sicherheitstechnischen Anliegen der Institutsmitarbeiter gegenüber der Universitätsleitung und dem Institutsvorstand

Roland Resel E-Mail , Tel: 8476 oder 8469, (PH01-128 oder PHK1-002)
Robert Schennach E-Mail , Tel: 8462, (PH02-146)

Chemische Materialien
Viele der verwendeten chemischen Substanzen sind giftig, karzinogen, korrosiv oder explosiv. Vor Verwendung einer chemischen Substanz sollte man sich über die Risken informieren und über die korrekte Handhabung des Stoffes bescheid wissen. Auf der Informationstafel zum Eingang des chemischen Präparationslabors (1. Stock) befindet sich eine Liste mit allen giftigen und gefährlichen Stoffen die zur Zeit am Institut für Festkörperphysik in Verwendung sind. Zu den jeweiligen Stoffen werden die Klassifizierung in Schweizer Giftklasse und die R- und S-Sätze (Risiko- und Sicherheitssätze) angegeben. Informationen bezüglich Giftigkeit von chemischen Materialien jeglicher Art and über http://gestis.dguv.de und https://www.sigmaaldrich.com/safety-center.html abrufbar. Bezüglich der korrekten Handhabung der chemischen Substanzen sollte der Lehrveranstaltungs- oder Projektleiter bzw. unsere Chemotechnikerin Birgit Kunert E-Mail (PH 01-142, Tel: 8961) kontaktiert werden.

Unfälle mit risikobehafteten Material müssen an den Leiter der Lehrveranstaltung, die Chemotechnikerin Birgit Kunert und and die Sicherheitsvertrauensperson Roland Resel gemeldet werden. Bei Verletzungen mit giftigen Chemikalien bitte die Vergiftungszentrale kontaktieren (Vergiftungsinformations-zentrale Wien, Allgemeines Krankenhaus 01 406 43 43 (Notfall) oder +431 40 400 2222 (allgemeine Auskünfte)).

Detaillierte Sicherheitshinweise für chemische Labors wurde von der American Chemical Society zusammengestellt. Die Sicherheitshinweise für Studenten wurden unter Chemical Safety in the Classroom veröffentlicht.

Abfallwirtschaft:
Der chemische Abfall a Institut für Festkörperphysik ist in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Im chemischen Abzug findet man Behälter für halogenhaltige Lösungsmittel, halogenfreie Lösungsmittel, Säuren, FeCl3 Abfälle, Pipetten – verschmutzt, Spritzennadeln – verschmutzt, Kunststoffe – verschmutzt, Glass – verschmutzt, Papier – verschmutzt. Neben dem chemischen Abzug findet man Behälter für Sondermüll, Metall, Kunststoff – Verpackungen, Papier – unverschmutzt.

Jeder der im Labor "Organische Halbleiter" (PH01130) arbeitet soll sich bitte bei Francesco Greco melden.

Ionisierende Strahlung
Ionisierende Strahlung kann schwerste gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, in den meisten Fällen sind diese Folgen mit langen Latenzzeiten verbunden. Am Institut für Festkörperphysik werden Röntgenstrahlen im mittleren Energiebereich (bis 40keV) für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Die strahlenschutztechnische Zulassung der Röntgenanlagen garantiert ein Minimum an Strahlenbelastung für exponierte Personen (lt. Strahlengutachten < 0.1 µSv/h) und entspricht der Untergrundstrahlung in diesen Räumlichkeiten. Der Grenzwert für beruflich nicht strahlenexponierte Personen das sind Personen die sich nicht kontrollierbar bei den Röntgenanlagen aufhalten ist 20 µSv/Woche. Da die Verwendung der Röntgenstrahlung in Vollschutzgeräten durchgeführt wird kann unter Voraussetzung der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitskreise keine Exposition erfolgen. Der Strahlenschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die entsprechende Funktionstüchtigkeit der Sicherheitskreise.

Das Gefährdungspotential von ionisierender Strahlung wurde von der US Nuclear Regulatory Commission unter dem Regulatory Guide 8.29 zusammengestellt.

Laserlicht
Aufgrund der planparallellen Ausbreitung des Laserstrahles kann der Laserstrahl vom Auge nur beschränkt wahrgenommen werden, auch der natürliche Lidreflex zur Reduktion der Lichtintensität funktioniert nicht. Laserlicht kann das Auge dauerhaft schädigen durch Linsentrübung, Netzhaut- und Hornhautverbrennungen. Daher müssen bei der Verwendung von Laserlicht mit einer Leistung von mehr als 1mW immer Laserschutzbrillen verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die verwendete Laserschutzbrille im eingestellten Spektralbereich die ausreichende Schutzklasse aufweist. Laser Safety

Die technischen Schutzmaßnahmen für Laserstrahlung sind: Warnlicht und Warnhinweise bei den Eingangstüren, die Notwendigkeit von Notbeleuchtung, die Entspiegelung aller Komponenten im Strahlengang, die Einhaltung entsprechender Arbeitshöhe und die Verwendung von Laserschutzbrillen.

Die Grundregeln für die Arbeit mit Laserstrahlung: niemals direkt in den Strahlengang schauen, niemals mit spiegelnden Flächen (Spiegel, Schmuck) in den Strahlengang eingreifen, vor Einschalten des Lasers das Warnsignal aktivieren, aktivierte Laser niemals ohne Aufsicht lassen.

Detaillierte Information bezüglich der sicheren Verwendung von Laserstrahlen wurden vom American Laser Institute unter „Safe Use of Lasers“ (ISBN 0-912035-65X ) und „Laser Safety Guide“ (ISBN 0-912035-06-4) herausgegeben.

Elektrische Spannung
Ein Mensch fühlt einen Strom von 1mA. Ein Strom von 12mA ist notwendig um Muskeln einer Hand zu kontrahieren. Die Hand könnte eine Spannungsquelle greifen und nicht mehr fähig sein von dieser wieder wegzukommen. Wenn ein Strom zwischen 25 und 200mA von einer Hand zur anderen Hand fließt, kann das Herz in den Zustand des Herzflimmerns kommen. Dieser Zustand ist durch schnelles unkoordiniertes Zittern des Herzmuskels gekennzeichnet. Selbst nach Unterbrechung des Stromflusses bleibt der Zustand des Herzflimmerns aufrecht. Ströme größer als 200mA bringen das Herz zum Stehen; ein längerer Stromfluß führt unweigerlich zum Tod. Nach einem kurzen elektrischen Schock kann durch Herz-Lungen Reanimation das Opfer wiederbelebt werden.

Prinzipiell sollten die Quellen von elektrischer Spannung, selbst wenn diese elektrisch abgeschirmt sind, nicht berührt werden. Bei Hantieren an elektrischen Leitungen sollte immer die Spannungsversorgung unterbrochen sein, auch der Effekt eines sekundären Stromschlages (verursacht durch geladene Kondensatoren) sollte bedacht werden.

Vakuum
Die Gefährdung durch Vakuum ist durch Implosion gegeben. Teile von Vakuumapparaturen können als Geschosse Verletzungen hervorrufen. Diese Gefahr ist insbesondere bei Vakuumapparaturen aus Glasteilen gegeben, daher muss bei derartigen immer mit Splitterschutz gearbeitet werden.

Hochdruckflaschen
Das Hantieren mit Hochdruckflaschen ist nur nach genauer Einweisung von autorisierten Personen erlaubt. Eine Beschädigung an dem Verschluss und dem unkrontroliiertem Ausströmen von Gas kann die gesamte Hochdruckflasche in ein Geschoss verwandeln. Daher ist es für Nichtautorisierte Personen verboten die Armaturen einer Hochdruckflasche zu wechseln desweiteren auch die Herausnahme von Hochdruckflaschen aus Sicherheitsgasschränken, das Lösen von Sicherheitsketten, und der Transport von Hochdruckflaschen ohne die Verwendung von Schraubkappen.

Kühlmedien
Allgemeine Richtlinien beim Arbeiten in einem Labor Kühlmedien wie flüssiges Helium oder flüssiger Stickstoff sind extrem kalt und daher sollte jeder direkte Kontakt mit diesen Kühlmedien und den von Ihnen durchflossenen Rohren vermieden werden. Als Schutzbehelf dienen Handschuhe und auch Schutzbrillen. Auch die Verdrängung von Atemluft durch die verdampften Kühlmedien sollte beachtet werden, daher sollte das Labor immer entsprechend gelüftet werden. Dewars sollten niemals alleine transportiert werden. Transportiere niemals einen Dewar mit flüssigem Kühlmedium mit einem geschlossenen Aufzug, unvorhergesehene Unfälle könnten den geschlossenen Aufzug zu einer Falle werden lassen.

Allgemeine Richtlinien beim Arbeiten in einem Labor

    IMMER:
    Standort, der vorhandenen Sicherheitseinrichungen klären Feuerlöscher, Fluchtwege, Notduschen, Augenwaschmöglichkeiten
    Entsprechende Kleidung tragen, insbesondere auf festes Schuhwerk ist zu achten.
    Schutzbrille tragen In jedem Labor in dem mit Chemikalien gearbeitet wird, in der mechanischen Werkstatt (zerspanendes Arbeiten, Schweißen)
    Schutzhandschuhe tragen Beim Hantieren mit toxischem Material bitte immer entsprechende Schutzhandschuhe tragen, es muss darauf geachtet werden, dass nicht jeder Schutzhandschuh auch wirklich für jedes toxisches Material (insbesondere Lösungsmittel) geeignet ist.
    Arbeitsmantel tragen Schützt sowohl Kleidung als auch Träger derselben vor Chemikalien, Feuer, Spritzer
    Feste, geschlossene Schuhe tragen Schutz vor herunterfallenden Dingen, Trittsicherheit bei der Arbeit
    Vor dem Verlassen des Labors Hände waschen Man verlässt das Labor meist zum Essen, Rauchen oder Trinken und weiß meist nicht mehr womit man vor 30 min hantiert hat
    Vor Beginn des Experimentes Vorschrift genau lesen und Arbeitsablauf überdenken, nur wenn man weiß was man tut kann man gefährliche Fehler vermeiden
    Wenn man mit dem Umgang mit einer Apparatur nicht vertraut ist, bitte zuerst fragen!!!
    Apparatur überprüfen Man weiß nie in welchem Zustand ein Vorgänger die Apparatur zurückgelassen hat
    Möglichst sauber und umsichtig arbeiten Je chaotischer ein Arbeitsplatz wird, desto leichter passieren Unfälle (Dinge fallen herunter, gehen verloren, etc.)
    Alle Proben beschriften Bei 2 unbeschrifteten gleich aussehenden Proben weiß man nach 5 Minuten nicht mehr was welche Probe ist.
    Im Zweifelsfall FRAGEN!!! Wenn es um die Sicherheit geht gibt es keine „dummen“ Fragen!

    NIE:
    Rauchen Die brennende Zigarette ist eine Brandgefahr, außerdem können zusätzlich giftige Stoffe inhaliert werden (die nicht im Zigarettenrauch enthalten sind)
    Essen oder Trinken Kann zum versehentlichen Aufnehmen von Gift führen, lenkt von der Arbeit ab
    Herumlaufen Ein Labor ist kein Abenteuerspielplatz
    Scherze machen Dem Kollegen eins Auswischen kann im Labor fatale Folgen für beide haben
    Alleine Arbeiten Wenn man alleine im Labor, oder gar im Gebäude ist, ist auch keiner da, der im Falle eines Unfalls helfen, oder Hilfe holen kann!
    Unautorisiert Experimentieren Apparaturen und Labors sind immer für bestimmte Experimente ausgelegt und eine andere Verwendung kann zu Unfällen führen

Allgemeine Richtlinien zum Verhalten im chemischen Labor

Eine sehr detaillierte Auflistung von Sicherheitsrichtlinien im chemischen Labor wurde von der Amerikanischen Chemischen Gesellschaft zusammengestellt. Diese Richtlinien wurden unterteilt in Richtlinien für Studenten und Richtlinien für Laborverantwortliche.

    Die wichtigsten Verhaltensrichtlinien sind:
    im Präparationslabor sind immer Schutzbrillen zu tragen
    beim Arbeiten mit Chemikalien müssen Schutzhandschuhe getragen werden, wobei darauf zu achten ist, dass Latex-Einmalhandschuhe gegen zahlreiche Lösungsmittel nicht schützen
    gefährliche Substanzen (z.B. Säuren zum ITO Ätzen im Abzug) sind so zu kennzeichnen, dass das Gefährdungspotential für jeden der im Labor arbeitet klar ersichtlich ist
    Arbeiten mit Lösungsmitteln außerhalb des Abzuges ist so weit wie möglich zu vermeiden, Lösungsmittel mit Risikopotential dürfen nur im Abzug verwendet werden
    Arbeiten mit übel riechenden, ätzenden oder giftigen Gasen (NH3, HCl, HNO3, nitrose Gase, Cl2, Br2, H2S, SO2 usw.) sind immer unter einem gut ziehenden Abzug durchzuführen! Die Funktionstüchtigkeit des Abzuges ist zu prüfen: Bei geschlossenem Abzug muss ein Blatt Papier flattern, wenn der Abzug ordnungsgemäß arbeitet
    der Abzug ist nach Beendigung der Arbeiten zu schließen
    Bitte nie Chemikalien absichtlich einatmen, schnüffeln oder gar kosten, fällt nur Chemikern ein und ist trotzdem sehr gefährlich
    Materialien mit besonderem Gefährdungspotential nur nach Rücksprache verwenden
    alle Chemikalien enthaltenden Behälter sind zu beschriften (unbedingt notwendige Information: „Besitzer“; halogenierte/nicht halogenierte Lösungsmittel; Datum der Abfüllung)
    Die Reinheit der Chemikalien erhalten (Entnahme nur mit sauberen und trockenen Geräten). Chemikalien sind oft teuer, und verschmutzte Chemikalien können zu falschen Messergebnissen führen
    der Arbeitsplatz ist sauber zu halten; nach dem Ende des Arbeitens ist der Müll zu entfernen. Bitte die entsprechende Mülltrennung beachten! Die entstandenen Verunreinigungen der Arbeitsfläche sind zu entfernen; verwendete Laborutensilien (z.B. Bechergläser) sind zu reinigen.
    Lösungsmittelreste enthaltende Utensilien (verwendete Pipetten, Spritzen, Filter ...) sind bis zum Trocknen des Lösungsmittels im Abzug in den dafür vorgesehenen Schachteln aufzubewahren und dann bei weiter bestehender Verunreinigung durch Farbstoffmoleküle und Polymere als Sondermüll zu entsorgen.
    Lösungsmittel dürfen nie aus den Originalflaschen pipettiert werden um eine Verunreinigung großer Lösungsmittelmengen zu vermeiden. Lösungsmittel müssen vor dem Pipettieren aus den Originalflaschen in kleinere verschließbare Gefäße geleert werden ohne dass es dabei zu irgendeiner Verunreinigung des Originalgebindes kommt.
    μl Pipetten sind immer senkrecht zu halten um eine Verunreinigung der Teile der Pipette, die nach dem Gebrauch nicht entsorgt werden zu vermeiden.
    Laborutensilien (Pipetten, Filter, Spritzen ....) sind in verschlossenen Laden aufzubewahren um Verunreinigungen durch Staub usw. zu vermeiden. Nur die jeweils für das beabsichtigte Experiment notwendige Menge soll entnommen werden.
    Laborutensilien bitte mit Vorsicht zu behandeln. Sollte es dennoch zu einer Zerstörung selbiger kommen, bitte an den Chemotechniker melden, damit gegebenenfalls Ersatzteile angeschafft werden können.
    Sollte der Vorrat an Labormaterialien (Lösungsmittel, Einmalhandschuhe, Pipetten .....) zur Neige gehen, bitte umgehend melden damit Nachschub bestellt werden kann.
    Die Eingangstüre des Labors immer verschlossen halten