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TU Graz/ TU Graz/ Organisationsstruktur/

Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal

Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal vertritt Angestellte in Werkstätten und Labors, technische Angestellte für die Infrastruktur und administrative Angestellte für die Verwaltung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. 

Der Betriebsrat 
  • vertritt die allgemeinen Bediensteten der TU Graz in arbeitsrechtlichen Themen: Arbeitsverfassung, Angestelltengesetz, Arbeitnehmerinnen- und -nehmerschutz, Arbeitszeitgesetz, Sozialversicherung usw. 
  • tritt dafür ein, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. 
  • ist aktiv im Bereich Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen. 
  • bringt Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Sicherheit ein.
  • hat Mitspracherecht in Personalfragen und Einspruchsrecht bei Kündigungen sowie Entlassungen. 
  • trifft mit Firmen Vereinbarungen für Vergünstigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Herbert PENKER
Ing.
Vorsitzender
Tel.: +43 316 873 7106
herbert.penkernoSpam@tugraz.at

Kontakt

Herbert PENKER
Betriebsratsvorsitzender  
Tel.: +43 316 873 7106
herbert.penkernoSpam@tugraz.at

Büro des Betriebsrates
Mandellstraße 15/I 
8010 Graz 

Tanja KÖCK
Tel.: +43 316 873 7104
betriebsrat.allgemeinnoSpam@tugraz.at

Rosemarie TRENKER-EL-TOUKHY
1. Stellvertreterin
Tel.: +43 316 873 4522
r.trenker-el-toukhynoSpam@tugraz.at

Stefan KRATOCHWILL
2. Stellvertreter
Tel.: +43 316 873 7337
stefan.kratochwillnoSpam@tugraz.at

Mitglieder

Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal in TUGRAZonline  

Die Mitglieder werden alle 5 Jahre vom allgemeinen Universitätspersonal gewählt.

Grundlage

Gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 38 hat der Betriebsrat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und zu fördern.   Die Wahlen von Betriebsräten sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 52 geregelt.

Informationen für Bedienstete der TU Graz

Im Intranet TU4U: Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal