Ziel ist es, die besten Wissenschafterinnen und Wissenschafter für die Forschung und Lehre an der TU Graz zu gewinnen.
Zögern Sie nicht, sich bei Interesse an einer Berufung als Professorin oder Professor an Frau Tomantschger-Steßl zu wenden. Sie steht jederzeit gerne für Auskünfte zu den Berufungen zur Verfügung.
Berufungsmanagement
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz
Ursula TOMANTSCHGER-STESSL
Dipl.-Ing. Dr.techn.
Leiterin Berufungsmanagement
Tel.: +43 316 873 6061
ursula.tomantschger-stessl @tugraz.at
Sekretariat:
Monika WINTER
Tel.: +43 316 873 6002
monika.winter @tugraz.at
Ausgeschriebene Professuren und themenspezifische Informationen:
Die Berufungen beziehen sich auf die Besetzung einer Planstelle für eine Universitätsprofessorin bzw. einen Universitätsprofessor
Die TU Graz möchte als herausragende Universität die besten Wissenschafterinnen und Wissenschafter als Universitätsprofessorinnen und -professoren gewinnen.
Mit den Berufungen wendet sich die TU Graz an hochqualifizierte nationale und internationale Wissenschafterinnen und Wissenschafter.
Die Auswahl erfolgt qualitätsorientiert, transparent und objektiv.
Zu den offenen Stellen für Professorinnen und Professoren
Im Rahmen des Berufungsverfahrens besetzt die TU Graz die Stelle einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors gemäß Universitätsgesetzes 2002 (UG)
1. AUSSCHREIBUNG
Jede Professur wird öffentlich in internationalen und nationalen Medien sowie Fachnetzwerken ausgeschrieben.
2. FORMALPRÜFUNG
Eine vom Senat der TU Graz eingerichtete Berufungskommission (für alle Verfahren gemäß § 98 UG) oder ein vom Rektor eingesetztes Auswahlteam des Fachbereichs (für alle Verfahren gemäß § 99 UG) überprüft bei jeder Bewerbung, ob die formalen Kriterien erfüllt sind.
3. GUTACHTEN
Zu jeder Bewerbung wird durch prioritär Externe ein Gutachten erstellt.
4. AUSWAHL
Die Berufungskommission bzw. das Auswahlteam des Fachbereichs wählt die am besten geeigneten Personen auf Basis der Gutachten aus.
5. EINLADUNG ZU EINEM HEARING
Die ausgewählten Personen werden zu einem Hearing eingeladen.
6. HEARING
Das Hearing besteht aus einem öffentlichen Lehr- und Fachvortrag und einem anschließenden Interview durch die Kommission.
7. KOMMISSIONSSITZUNG ZUR ERSTELLUNG DES BESETZUNGSVORSCHLAGES
Nach dem Hearing erstellt die Berufungskommission bzw. das Auswahlteam des Fachbereichs einen Besetzungsvorschlag, bestehend aus maximal 3 Personen.
8. VERGLEICHENDE GUTACHTEN
Zu den 3 ausgewählten Personen werden vergleichende Gutachten in Auftrag gegeben.
9. REIHUNG
Die Berufungskommission bzw. das Auswahlteam des Fachbereichs nimmt auf Grundlage der Gutachten eine Reihung der ausgewählten 3 Personen vor.
10. BERUFUNGSVERHANDLUNGEN
Mit der bzw. dem Besten führt der Rektor Berufungsverhandlungen. Dabei werden das Forschungs- und Lehrkonzept mit den dafür notwendigen Ressourcen sowie die Besoldung abgestimmt.
11. BERUFUNG
Die ausgewählte Person wird zur Professorin bzw. zum Professor berufen. Die Kundmachung der Berufung erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Graz.