innerhalb der geltenden Zulassungsfristen liegt in der Verantwortung der StudienwerberInnen. (4) Die Absolvierungsbestätigung über das bestandene allgemeine Aufnahmeverfahren (Modul A) für das Bachelorstudium
die Studie- renden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an das
jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Cur- riculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklä- rung ist an das zuständige studienrechtliche Organ zu
der jeweils geltenden Fassung zu unterstellen. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine
, sind die Studierenden dem Curriculum in der jeweils geltenden Fassung zu unterstellen. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen
Universität anzuwenden, an der der/die Studierende zum Studium zugelassen wurde. (2) Abweichend von Abs. 1 ist bei Zulassungen an der Technischen Universität Graz bezüglich der Zulassungsfristen die Satzung der
für das Masterstudium [Bezeich- nung] in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. Im Übrigen sind die Studieren- den berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen
www.tugraz.at/studium/studienangebot/bachelorstudien/architektur
werden . Zulassung und Fristen für internationale Studienwerberinnen- und Studienwerber Zulassungsfristen Sommersemester 2024 Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024 Wintersemester 2024/25
Zulassungsfristen Sommersemester 2024 Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 5. Februar 2024 Wintersemester 2024/25 Zulassungsfrist: 8. Juli bis 5. September 2024 Ablauf der Zulassung Erstmalige Zulassung an der TU Graz
www.tugraz.at/studium/studienangebot/bachelorstudien/biomedical-engineering
Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der TU Graz Zulassungsfristen Sommersemester 2024 Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 5. Februar 2024 Wintersemester 2024/25 Zulassungsfrist