sind die Stu- dierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwi- derrufliche Erklärung ist an das
berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an das zuständige Studienrechtliche
zu unterstellen. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche
innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an das zuständige Studienrechtliche Organ zu richten. (2) Studierende des
Informatik in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine
Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig in- nerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezüg- liche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist
Zulassungsfristen dem neuen Cur- riculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an das zuständige Studienrechtliche Organ zu richten. Technische Universität Graz Masterstudium
zu unterstellen. Im Übrigen sind die Studierenden be- rechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Cur- riculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche
der Studierende für das weitere Studium diesem Curriculum unterstellt. (2) Die Studierenden sind auch berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen diesem Curriculum zu