Institutsbibliothek


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung


Ansprechperson

Lukas Holder
Tel. +43 (316) 873-7289
lukas.holdernoSpam@tugraz.at

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Bibliotheksordnung

Wer ist entlehnberechtigt?

  • Bedienstete der TU Graz – benötigen gültigen TU Graz Bedienstetenausweis
  • Studierende der TU Graz – benötigen gültigen Studierendenausweis
  • Nicht TU Graz - Angehörige (FH Studenten, Studenten der KF Uni, etc.) benötigen einen Bibliotheksausweis der TU Graz. Dieser kann in der Hauptbibliothek in der Technikerstrasse 4 bezogen werden.

Wie lange dürfen Bücher entlehnt werden?

PersonenkreisEntlehndauer
Studierende der TU Graz30 Tage, Verlängerung möglich
Diplomandinnen der TU Graz60 Tage, Verlängerung möglich
Bedienstete der TU Graz60 Tage, Verlängerung möglich
Nicht TU Graz-Angehörige14 Tage, keine Verlängerung möglich


Wie ich die Entlehndauer verlängern?

Ausschließlich persönlich in der Institutsbibliothek oder im Institutssekretariat, die zu verlängernden Bücher sind mitzubringen. 


Welche Bücher dürfen entlehnt werden?

  • Entlehnbar sind alle Bücher, welche nicht der Kategorie FO angehören.
  • FO Bücher, Zeitschriften, Lexika, etc. sind von einer Entlehnung ausgeschlossen.
  • Während der Bibliotheksöffnungszeiten kann in diese Exemplare Einsicht genommen werden.
  • Die Institutsbibliothek verfügt über keine Abschlussarbeiten der vergangenen Jahre. Abschlussarbeiten können nur in der Hauptbibliothek entlehnt werden.
Alle Bücher haben eine Signatur, die aus einer vorangestellten Kennung (z.B. MA ... Marketing, oder RW ... Rechnungswesen) sowie einer folgenden Nummer besteht. Anhand der Signatur kann das gewünschte Buch schnell gefunden werden. Wir ersuchen daher, diese für die Entlehnung zu notieren.